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Öffentlichkeitsarbeit des Senats in Vorwahlzeiten

Freitag, 04.02.2011

Für Parlamentsfraktionen und Regierungen herrschen strenge Regelungen, wonach staatliche Mittel, die für die Regierungsarbeit bzw. die parlamentarische Arbeit vorgesehen sind, nicht für Zwecke von Parteien eingesetzt werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben sich diese Institutionen insbesondere in den Monaten und Wochen vor Wahlen besonders mit Öffentlichkeitsarbeit zurückzuhalten.

Ich frage den Senat:

1. Auf welche Weise wird auf Senatsseite sichergestellt, dass staatliche Mittel nicht für Parteienzwecke bzw. im Wahlkampf eingesetzt werden?

2. Welche Maßgaben gelten in diesem Zusammenhang bundesweit und in Hamburg?

3. Wer hat auf Senatsseite insgesamt und in den einzelnen Behörden dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Maßgaben eingehalten werden?

4. Wann und auf welche Weise wurden die Bediensteten der Stadt zuletzt darauf aufmerksam gemacht, welche Maßgaben insbesondere in Vorwahlzeiten im Zusammenhang mit der Abgrenzung zur Arbeit zu Parteizwecken gelten?

5. Die Pressestelle des Senats hat am 2. Februar 2011 als Anlage zu einer Pressemitteilung im Zusammenhang mit einer Konferenz von Bildungs- und Wissenschaftsministern unionsgeführter Länder ein Papier versandt, die mit „Erklärung des Bildungssenators Dietrich Wersich zu Hamburger Umsetzungsschwerpunkten der 12 schulpolitischen Thesen der unionsgeführten Kultusministerien“ überschrieben war. Darin führt der Autor unter anderem aus, was „die Union in Hamburg“ und „der CDU-geführte Senat“ seit 2001 seiner Ansicht nach alles geleistet haben und welche Ziele man für die Zukunft für richtig und wichtig halte.

Ist der Versand dieser Erklärung durch die Pressestelle des Senats wenige Wochen vor einer Bürgerschaftswahl mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?

6. Als weitere Anlage war der genannten Pressemitteilung der Pressestelle des Senats ein Papier mit dem Titel „ Positionspapier: CDU-Wissenschaftspolitik – Eine Erfolgsstory für Hamburg!“ angefügt, in dem angebliche Erfolge der CDU der vergangenen und Ziele für die kommenden Jahre formuliert werden.

Ist der Versand dieser Erklärung mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?

7. In einer weiteren, ebenfalls am 2. Februar 2011 von der Pressestelle des Senats veröffentlichten Mitteilung setzt sich Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach mit mutmaßlichen Ankündigungen der SPD auseinander, erläutert angebliche Erfolge der Wissenschaftspolitik „unserer Regierungszeit“ und warnt als Fazit all diejenigen, die „jetzt auf vermeintlich „bessere Zeiten“ unter einer SPD-Regierung hoffen“ würden.

Ist der Versand dieser Erklärung mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar und wie begründet der Senat seine Auffassung?