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Offener Strafvollzug in der JVA-Fuhlsbüttel statt Nutzung der heutigen JVA-Fuhlsbüttel-Flächen für ergänzenden Wohnungsbau

Mittwoch, 17.06.2009

GAL und CDU haben sich offenbar verständigt, den offenen Strafvollzug vollständig an den Standort der heutigen JVA Fuhlsbüttel zu verlagern. In der Drs. 19/2531 wurden für den offenen Vollzug mit Stand März 2009 212 Plätze ausgewiesen, die sich derzeit noch in der JVA Glasmoor befinden. GAL und CDU haben sich aber offenbar verständigt, den offenen Vollzug auf 300 Plätze am Standort Fuhlsbüttel auszubauen, obwohl die Justizbehörde „Konfliktpotenzial mit der anliegenden Wohnbevölkerung“ sieht.

 

Aus den bisher bekannten Informationen geht nicht hervor, ob eine Verkleinerung und teilweise Umwandlung der heutigen JVA-Fuhlsbüttel in Wohn- und ggf. Gewerbeflächen überhaupt geprüft wurde. Dies ist eine für die Stadtentwicklung im Umfeld der JVA-Fuhlsbüttel sinnvolle Lösung, die anschließt an die vorhandene Wohnbebauung und an neue Bebauungsplanverfahren, wie das direkt an der JVA liegende Quartier „Am Weissenberg“, für das ein städtebaulicher Ideenwettbewerb erst im März 2009 abgeschlossen wurde. Schulen, Kindergärten und soziale Infrastruktur für neuen Wohnungsbau sind in unmittelbarer Nähe der JVA-Fuhlsbüttel bereits vorhanden.

 

Ich frage den Senat:

1. In welcher Form hat sich der Senat bereits mit der künftigen Nutzung der JVA-Fuhlsbüttel für geschlossenen und / oder offenen Vollzug befasst?

1.1. Welche Nutzung ist ggf. ab welchem Zeitpunkt mit jeweils welchen konkreten Nutzungen vorgesehen?

1.2. Falls noch keine abschließende Entscheidung vorliegt: Welche Abstimmungsschritte erfolgen vor der endgültigen Senatsbefassung noch?

1.3. In welcher Form wird die Bürgerschaft an der Entscheidung beteiligt?

2. Wie gedenkt der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde eine verträgliche Anbindung des offenen Vollzugs mit 300 Plätzen in ausgesprochenen Wohnstadtteilen mit hohem Familienanteil zu erreichen?

3. Beabsichtigt der Senat, den Grundeigentümern und Investoren im Umfeld der JVA sowie den Bürgerinnen und Bürgern in den umliegenden Stadtteilen das Vorhaben noch zu erläutern?

4. Beabsichtigt der Senat auch eine Prüfung zur Umwandlung von Teilen der JVA-Fuhlsbüttel zu Wohnungsbauzwecken- bzw. anderen Nutzungszwecken außerhalb des Strafvollzugs, wenn nein, warum nicht?

4.1. In welcher Höhe sind ggf. Erlöse aus einem (Teil-) Verkauf von Flächen der JVA-Fuhlsbüttel für Zwecke des Wohnungsbaus zu erzielen?