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Online-Übertragungen der Bezirksversammlungen

Donnerstag, 26.01.2012

Das Live-Streaming von Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft wird seit Jahren von der Bürgerschaft angeboten. Auch aus den Bezirken gibt es nun Initiativen die Sitzungen der Bezirksversammlungen durch Online-Übertragungen einem größerem Publikum näher zu bringen. Aus einer Stellungnahme des Bezirksamts Bergedorf geht hervor, dass der Vertrag mit der Betreibergesellschaft von Hamburg.de ein Live-Streaming erschweren würde. Dies wirft einige Fragen auf.

 

Ich frage den Senat:

1. Gab es bereits Online-Übertragungen von Bezirksversammlungssitzungen oder aus Ausschüssen von Bezirksversammlungen?

2. In welchen Bezirken gibt es aktuell Initiativen, die Sitzungen der Bezirksversammlung ins Internet zu übertragen?

3. Welche gesetzlichen und / oder dienstlichen Vorschriften müssen für eine Online-Übertragung von Sitzungen der Bezirksversammlungen geändert werden?

4. Gibt es vertragliche Bindungen an einen bestimmten Dienstleister (z. B. Dataport oder Hamburg.de) für die technische Bereitstellung so eines Live-Streamings?

5. Wäre ein Live-Streaming durch die Betreibergesellschaft von Hamburg.de mit dem derzeitigen Vertrag abgedeckt oder fallen dafür weitere Kosten an?

6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Online-Übertragungen von Drittanbietern der Bezirksversammlungen auf dem Stadtportal Hamburg.de eingebunden werden können?

7. Können die Betreiber von Hamburg.de die Veröffentlichung von Inhalten verhindern, wenn diese beispielsweise zu weiteren Anpassungen an das Content Management System von Hamburg.de nach sich ziehen?

8. Sehen die Lizenzbestimmungen von auf Hamburg.de veröffentlichten Inhalten eine weitere Verwendung auf anderen Portalen (z. B. YouTube) vor?

9. Mit welchen Kosten sind in etwa für einen Bezirk zu rechnen und aus welchen Titeln können diese getragen werden?