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Ortskern Meiendorf - Erneute Bedrohung historischer Gebäude? (II)

Freitag, 04.06.2010

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 52 (festgestellt durch Gesetz vom 2. März 1970, HmbGVBl. Seite 105) befinden sich verschiedene historische Gebäude des ehemaligen Meiendorfer Ortskerns. Laut der gutachterlichen Untersuchung zum Ortskern Meiendorf von 1987, ist dieser Gestaltungsbereich „das letzte verbliebene Stück ehemals bäuerlicher Siedlungsweise“. Unter anderem handelt es sich dabei um ein reetgedecktes Bauernhaus und ein dunkelrotes Klinkerhaus im westlichen Kreuzungsbereich der Saseler Straße und der Lofotenstraße (Saseler Straße 24 und 26). Die gutachterliche Untersuchung beschreibt die beiden Gebäude wie folgt:

 

„Dieses in Meiendorf einzig noch reetgedeckte Bauernhaus (neben der Kate Wildgansstraße 12) steht einerseits mit seinem behäbig ländlichem Gepräge in eigenartig spannungsvollem Kontrast zum dicht benachbarten, kleineren Wohnhaus der 20er Jahre mit seinen expressionistischen Gestaltungsansätzen, ist andererseits mit ihm durch den dunkelroten Fassadenziegel als gemeinsamem Ausdrucksnenner gestalterisch glücklich verbunden.“

 

Die zuständige Behörde ist dagegen 2002 zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Gebäude nicht dankmalschutzwürdig sind (Drucksache 19/2898). Vor einem Jahr lag dem Bezirksamt Wandsbek für das Grundstück Saseler Straße 24-26 daher ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 45 Wohneinheiten vor. Dieses und anschließende Vorhaben waren jedoch bislang nicht erfolgreich. Streitpunkt hierbei war u.a. das dunkelrote Klinkerhaus (Saseler Straße 26), für dessen Erhalt sich der Arbeitskreis Geschichte des Rahlstedter Kulturvereins e.V. sehr einsetzt. Nun ist ausgerechnet dieses Haus in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2010 abgebrannt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wann wurde der Brand gemeldet und von wem?

2. Wann war die Feuerwehr am Einsatzort?

3. Wie viele Einsatzkräfte waren vor Ort und von welchen Wehren?

4. Bis wann dauerte der Einsatz?

5. Inwieweit besteht ein Verdacht auf Brandstiftung?

6. Inwieweit ist die Brandursache bereits geklärt?

7. Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang getroffen?

8. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

9. Wie schätzen die zuständigen Behörden den Grad der Zerstörung ein?

10. Inwieweit kann der Sachschaden beziffert werden?

11. Inwieweit ist ein Wiederaufbau des Gebäudes möglich/geplant?