Zum Hauptinhalt springen

Ortskern Meiendorf - Erneute Bedrohung historischer Gebäude? (III)

Montag, 26.07.2010

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 52 (festgestellt durch Gesetz vom 2. März 1970, HmbGVBl. Seite 105) befinden sich verschiedene historische Gebäude des ehemaligen Meiendorfer Ortskerns. Laut der gutachterlichen Untersuchung zum Ortskern Meiendorf von 1987, ist dieser Gestaltungsbereich „das letzte verbliebene Stück ehemals bäuerlicher Siedlungsweise“. Unter anderem handelt es sich dabei um ein reetgedecktes Bauernhaus und ein dunkelrotes Klinkerhaus im westlichen Kreuzungsbereich der Saseler Straße und der Lofotenstraße (Saseler Straße 24 und 26). Die gutachterliche Untersuchung beschreibt die beiden Gebäude wie folgt:

 

„Dieses in Meiendorf einzig noch reetgedeckte Bauernhaus (neben der Kate Wildgansstraße 12) steht einerseits mit seinem behäbig ländlichem Gepräge in eigenartig spannungsvollem Kontrast zum dicht benachbarten, kleineren Wohnhaus der 20er Jahre mit seinen expressionistischen Gestaltungsansätzen, ist andererseits mit ihm durch den dunkelroten Fassadenziegel als gemeinsamem Ausdrucksnenner gestalterisch glücklich verbunden.“

 

Die zuständige Behörde ist dagegen 2002 zu dem Ergebnis gekommen, dass beide Gebäude nicht dankmalschutzwürdig sind (Drucksache 19/2898). Vor einem Jahr lag dem Bezirksamt Wandsbek für das Grundstück Saseler Straße 24-26 daher ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung einer Wohnanlage mit 45 Wohneinheiten vor (Bezirksversammlungs-Drucksache 18/2043). Dieses und anschließende Vorhaben waren jedoch bislang nicht erfolgreich. Streitpunkt hierbei war u.a. das dunkelrote Klinkerhaus (Saseler Straße 26), für dessen Erhalt sich der Arbeitskreis Geschichte des Rahlstedter Kulturvereins e.V. sehr einsetzt. Nun ist ausgerechnet dieses Haus in der Nacht vom 25. auf den 26. Mai 2010 abgebrannt. Nach Ermittlungsstand vom 11. Juni 2010 bestand der Verdacht der Brandstiftung, das Ermittlungsverfahren war jedoch noch nicht abgeschlossen, so der Senat (Drucksache 19/6403).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Ist das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

 Wenn ja:

a) Zu welchem Ergebnis ist das Ermittlungsverfahren gekommen?

b) Was war die Brandursache?

c) Welche Feststellungen wurden in diesem Zusammenhang getroffen?

d) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

 Wenn nein:

a) Warum nicht?

b) Wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?

 

2. Liegt dem zuständigen Bezirksamt mittlerweile das Ergebnis des von der Feuerversicherung in Auftrag gegebenen Gutachtens vor?

 Wenn ja: Welche Angaben können zum Umfang des Schadens, zur Schadenshöhe und zu einem möglichen Wiederaufbau gemacht werden?

 Wenn nein: Wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?