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Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Hamburg – was hat sich getan?

Freitag, 29.10.2010

Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bilden ein anerkannt wichtiges Element zur Stärkung des demokratischen Bewusstseins junger Menschen. Jugendpartizipation ist also kein Selbstzweck, sondern kann und soll das Leben junger Menschen und die Entwicklung der Gesellschaft verbessern. Deshalb gibt es in den letzten Jahren eine wachsende Zahl von Initiativen, die die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen auf verschiedenen Ebenen fördern und stärken wollen. Zaghafte derartige Vorstöße gibt es auch in Hamburg.

Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurden der Landeszentrale für politische Bildung für 2009 zunächst Mittel in Höhe in 10.000 Euro für zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, um ein Konzept zur erfolgreichen lnitiierung von Jugendparlamenten und Jugendräten zu entwickeln und dessen Umsetzung anzustoßen. Ab 2010 sollten die Mittel um weitere 10.000 Euro auf 20.000 Euro aufgestockt werden.

In seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage (Dr.19/3098) vom Mai 2009 erwähnt der Senat einige in Planung stehende Projekte.

Nach mehr als einem Jahr ist es an der Zeit für Nachfragen.

 

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Wurde das oben erwähnte Konzept in der Landeszentrale für politische Bildung inzwischen erarbeitet?

1.1 Wenn Ja: Wann wurde es vorgelegt und welches sind die wesentlichen Inhalte?

1.2 Wenn Ja: Wurde dessen Umsetzung bereits angestoßen?

1.2.1 Wenn Ja: Mit welchem Erfolg?

1.2.2 Wenn Nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

1.3 Wenn Nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

 

2. Wurden die im Haushalt für 2010 auf 20.000 Euro aufgestockten Mittel für Jugendparlamente und Jugendräte abgerufen?

2.1. Wenn Ja: Von wem, zu welchem Zweck, wann und in welcher Höhe?

2.2. Wenn Nein: Warum nicht?

 

3. Liegt das vom Bezirksamt Altona im Jahre 2009 in der Entwicklung stehende Beteiligungskonzept, das die Ausweitung von Beteiligungsangeboten vorsieht, jetzt vor und wurde es vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet?

3.1 Wenn Ja: Wann wurde es vorgelegt, wann verabschiedet und welches sind die wesentlichen Inhalte?

3.2 Wenn Nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

 

4. Liegen die Maßnahmenvorschläge des Bezirksamts Eimsbüttel zur Umsetzung des § 33 BezVG inzwischen vor?

4.1 Wenn Ja: Wann wurden sie vorgelegt, welches sind die wesentlichen Inhalte und welche Konsequenzen ergeben sich aus den Vorschlägen?

4.2 Wenn Nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen?

 

5. Liegt die Konzeption des Bezirksamtes Eimsbüttel für ein fachübergreifendes Fortbildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen an der Durchführung solcher Maßnahmen beteiligt sind, inzwischen vor?

5.1 Wenn Ja: Wann wurde sie vorgelegt, welches sind die wesentlichen Inhalte und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Konzeption?

5.2 Wenn Nein: Warum nicht und wann ist damit zu rechnen?