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pennergame.de

Freitag, 14.11.2008

Seit einigen Monaten betreibt das Hamburger Unternehmen Farbflut Entertainment GmbH das Online-Spiel pennergame.de. Bei pennergame.de schlüpft die/der SpielerIn in die Rolle eines Hamburger Obdachlosen mit dem Ziel, reich zu werden. Mittel dazu sind im Spiel Überfälle, Trickbetrügereien und das Sammeln von Flaschen. Die/Der SpielerIn muss dabei den Alkoholpegel ihrer/seiner Spielfigur permanent hoch halten. Über 800.000 SpielerInnen sind bereits bei pennergame.de registriert. Presseberichten zufolge will die Farbflut Entertainment GmbH das Spiel in Zukunft auch in den USA, Großbritannien, Frankreich und Polen betreiben.

Die Betreiber des Spiels sprechen von einem „Strategiespiel satirischer Art“. Die unkritische Wiedergabe von Klischees über Obdachlose und die fehlende Einbettung der Obdachlosigkeitsproblematik in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext geben jedoch Anlass zu deutlicher Kritik an pennergame.de.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Verstößt das Spiel pennergame.de nach Ansicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist? Falls ja, welche Schritte leitet der Senat bzw. die zuständige Behörde gegen die Betreiber des Spiels ein?

2. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde das Spiel pennergame.de unter ethischen Gesichtspunkten?

3. Welche Maßnahmen ergreift der Senat bzw. die zuständige Behörde, um einer Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ausgrenzung von Obdachlosen entgegen zu wirken?