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Personalausgaben für Intendanzbereiche der Behörden

Freitag, 28.01.2011

In Beantwortung meiner Anfragen Drs. 19/1479 und 19/4828 hat der Senat dargestellt, wie sich auf Senatsseite die Personalausgaben für Intendanzaufgaben in den Jahren 2002 bis 2008 entwickelt haben und welche Planungen für 2009 und 2010 galten.

Laut einer Protokollnotiz der Innenbehörde an den Innenausschuss (Protokoll Nr. 19/27) sind in der Innenbehörde im ersten Halbjahr 2010 Ausgaben („Vollkosten“) für Intendanzaufgaben in Höhe von 34,933 Millionen Euro angefallen (ohne Sportamt und Landesamt für Verfassungsschutz). Ursprünglich hatte der Senat in etwa diesen Betrag als Summe der Personalausgaben in Intendanzbereichen der Innenbehörde im ganzen Jahr 2010 genannt (vgl. zuletzt Drs. 19/5130).

Ich frage den Senat:

1. Welche Angaben können derzeit, insbesondere angesichts der in einigen Behörden erfolgten Umstellung auf das Neue Haushaltswesen NHH, zu den anfallenden Kosten für Intendanzaufgaben bzw. zu den anfallenden Personalkosten für Intendanzaufgaben in den einzelnen Behörden gemacht werden?

2. Wie haben sich die Personalausgaben für Intendanz insgesamt und in den Einzelplänen seit 2008 entwickelt? (bitte darstellen wie in Drs. 19/4828)

a) Wie haben sich die Personalausgaben der einzelnen Behörden für Intendanzaufgaben im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr absolut und prozentual entwickelt?

b) Wie haben sich die Personalausgaben der einzelnen Behörden für Intendanzaufgaben nach derzeitigem Stand im Jahr 2010 gegenüber 2009 absolut und prozentual entwickelt?

c) Welche Planungen lagen dem Haushaltsplan-Entwurf des Senats für die Jahre 2011 und 2012 mit Blick auf Personalausgaben Intendanz der einzelnen Behörden zugrunde?

3. Welche Kosten werden bei der Ermittlung der Intendanzausgaben entsprechend der Protokollnotiz der Innenbehörde („Vollkosten“) über die Personalaufwendungen hinaus berücksichtigt und welchen Anteil machen diese an den Intendanzkosten aus?

4. Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich die Intendanzausgaben (insgesamt, Vollkosten) in den einzelnen Behörden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 entwickelt haben? Welche Planungen lagen dem Haushaltsplan-Entwurf des Senats für die Jahre 2011 und 2012 mit Blick auf Intendanzausgaben der Einzelpläne zugrunde?

5. Welche Intendanzkosten fallen in den Ämtern der Innenbehörde an? (bitte darstellen wie in Drs. 19/4924)

a) Wie viele Stellen umfassen die Intendanzbereiche der einzelnen Ämter der Innenbehörde derzeit und in welcher Höhe bedeutet dies jeweils jährliche Personalausgaben?

b) Mit welchen Beträgen für Intendanzkosten aus den einzelnen Ämtern der Innenbehörde wird derzeit jährlich gerechnet?