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Personaleinsatz im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD

Montag, 06.12.2010

Auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage zum Personaleinsatz im ASD (Drs. 19/7163) antwortet der Senat – gefragt nach den jährlichen Kosten einer Höhergruppierung der Fachkräfte – unter Punkt 2 mit dem Beispiel eines Differenzbetrages in brutto pro Monat im Einzelfall.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Mit welchen jährlichen Kosten wäre für den Hamburger Haushalt zu rechnen, wenn die Beschäftigten, die jetzt in der Entgeltgruppe E 9 sind, in E 11 eingestuft würden – auf Basis der letzten verfügbaren Zahlen über die Beschäftigten im ASD?

 

2. In Beantwortung der Fragen 3. und 4. der Anfrage 19/7163 schreibt der Senat: „Die einheitliche Anwendung des Tarifrechts für den ASD in den Bezirksämtern obliegt einem überbezirklichen Arbeitskreis der Bezirksämter und der Finanzbehörde.“

Wie oft hat dieser Arbeitskreis seit Anfang 2009 auf wessen Initiative hin mit welchen Tagesordnungen getagt, wer hat jeweils teilgenommen und welche Entscheidungen bzw. ggf. Korrekturen zur Anwendung des Tarifrechts hat es aufgrund der Ergebnisse dieses Arbeitskreises bzw. seiner Entscheidungen gegeben?