Zum Hauptinhalt springen

Personalentwicklung und Einstellungsplanung bei der Polizei Hamburg

Montag, 15.11.2010

Zuletzt hat der Senat auf meine Anfrage Drs. 19/1270 Auskunft über die Planungen zur Personalentwicklung bei der Polizei gegeben. Nach dem Beschluss über seinen Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 sollte der Senat über aktuelle Daten verfügen. Ich frage den Senat:

1. Der Personalbericht Drs. 19/6500 enthält in der Personalplanungsmatrix 2009-2017 Seite 122f. Angaben über die Personalentwicklung bei der Vollzugspolizei.

1.1. Geben die dort genannten Daten den aktuellen Sachstand und die derzeitige Planung wieder?

a) Soweit nein, inwiefern nicht und wie sieht die Matrix in ihrer aktuellen Version aus? Welche Änderungen haben sich im Einzelnen ergeben und weshalb?

b) Welche Änderungen sind absehbar, etwa im Zuge des Stellenplans 2011/2012?

1.2. Wie soll sich nach derzeitiger Planung die Zahl der Stellen für Polizeivollzugsbeamte in den Jahren 2010 bis 2017 entwickeln? (Bitte wie in Drs. 18/5992 und 18/6893 nach Planstellen und Ausbildungsstellen aufschlüsseln und Zahlen jeweils zum 1. Februar, 1. August und 1. Oktober nennen)

1.3. Gibt es eine entsprechende Personalplanung für diejenigen Stellen bei der Polizei, die nicht dem Vollzugsdienst angehören, und wie sieht diese aus?

2. In Drs. 19/1270 hat der Senat Daten genannt, wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte aus dem Dienst bei der Polizei ausscheiden.

2.1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte sind in den einzelnen Jahren seit 2008 ausgeschieden und wie viele Vollzugsbeamte werden in den einzelnen Jahren bis 2017 voraussichtlich ausscheiden? (bitte jeweils aufschlüsseln a) wegen Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze sowie b) aus anderen Gründen)

2.2. Welche Altersgrenze wird bei diesen Planungen auf Senatsseite zugrunde gelegt?

2.3. Die Zahl derjenigen Abgänge aus dem Vollzugsdienst, mit der aus anderen als Altersgründen gerechnet wird, variiert in den Personalberichten des Senats. Während in Drs. 19/518 von jährlich 45 nicht altersbedingt ausscheidenden Vollzugsbeamten ausgegangen wird, rechnete der Senat in Drs. 19/3439 mit 20 und nun in Drs. 19/6500 mit 55 ausscheidenden Vollzugsbeamten, davon offenbar 25 mit Tauschpartnern.

a) Auf welchen Annahmen beruht diese Erwartung und was hat jeweils in den vergangenen drei Jahren dazu geführt, dass die Erwartungswerte geändert wurden?

b) Wo in den Übersichten des Personalberichts tauchte der Zu- und Abgang von Tauschpartnern in der Vergangenheit auf?

3. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte haben in den einzelnen Jahren seit 2008 ihre Ausbildung bei der Polizei beendet, wie viele zu welchen Terminen begonnen? Wie viele werden voraussichtlich in den einzelnen Jahren bis 2017 ihre Polizeiausbildung beginnen und beenden (bitte nach Ausbildungsbeginn und –ende, Laufbahn und Seiteneinsteigern aufschlüsseln wie in Drs. 19/1270 zu Ziffer 4 und 5).

4. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte sind im Jahr 2010 aufgrund jeweils welcher Vorschriften vom Dienst freigestellt und wie viele werden es nach den derzeit vorliegenden Informationen im Jahr 2011 sein?