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Personalentwicklung und Einstellungsplanung bei der Polizei Hamburg (Zweite Nachfrage)

Mittwoch, 15.12.2010

Auf meine Anfrage Drs. 19/7878 hat der Senat Angaben zu seinen Planungen zur Personalentwicklung bei der Polizei gemacht, die erheblich von den Daten zu Abgängen und Zugängen in der Vollzugspolizei aus dem Personalbericht (Drs. 19/6500) abweichen. Auch nach der Antwort des Senats auf meine Nachfrage (Drs. 19/8100) ist nicht vollständig nachzuvollziehen, wie sich die Salden zwischen den Zu- und Abgängen tatsächlich darstellen

Daher frage ich den Senat:

1. Laut Senatsauskunft Drs. 19/8100 berücksichtigt die Übersicht zur Personalentwicklung der Vollzugspolizei im Personalbericht den Stand zum 31. Dezember 2009, während die Daten in Drs. 19/7878 Daten zum 1. Oktober 2010 abbilden und damit auch im Laufe des Jahres erfolgte Veränderungen berücksichtigen.

a) Wie sieht die Personalplanungsmatrix 2009-2017 (Drs. 19/6500 Band 2 Seite 122) im Einzelnen unter Zugrundelegung der erfolgten Veränderungen und auf Basis der aktualisierten bzw. korrigierten Planung aus?

b) Wie stellt sich insbesondere der so genannte „nicht gedeckte Nettopersonalbedarf in Vollkräften“ nach aktuellem Stand bzw. unter Zugrundelegung der aktuellen Planung in den einzelnen Jahren 2009 bis 2017 dar?

2. Der Senat hat darauf hingewiesen, im Personalbericht zum Jahresende genannte Vakanzen seien durch Übernahmen von Nachwuchskräften im darauffolgenden Frühjahr bedingt. Inwieweit werden die Vakanzen durch die Übernahme von Nachwuchskräften ausgeglichen? Inwieweit wird der zum Ende der einzelnen Jahre festgestellte „nicht gedeckte Nettopersonalbedarf in Vollkräften“ jeweils im Folgejahr nachträglich gedeckt, inwieweit bleibt er ungedeckt? (Bitte für die einzelnen Jahre 2009 bis 2017 aufschlüsseln)

3. Der Senat hat ausgeführt, im Personalbericht (Drs. 19/6500 Seite 122) und in seiner Auskunft Drs. 19/7878 seien „unterschiedliche Berichtsstrukturen und Datengrundlagen“ verwendet worden.

a) Sind die Divergenzen in den Senatsangaben zu den Salden zwischen den Abgängen und Zugängen in der Vollzugspolizei in Drs. 19/7878 und 19/6500 allein auf die vom Senat in Drs. 19/8100 zu Ziffer 1 genannten Gründe zurückzuführen? Führen diese Unterschiede in der Erhebung der Daten tatsächlich zu Differenzen in den Salden von mehr als 100 existierenden oder fehlenden Beamten pro Jahr? Welche weiteren Gründe spielen ggf. eine Rolle?

b) Welche Unterschiede in den berücksichtigten Daten, welche unterjährigen Änderungen im Personalbestand, welche Veränderungen der Planungen und welche sonstigen Entwicklungen haben jeweils im Einzelnen dazu geführt, dass der Personalbericht mit Stand 31. Dezember 2009 für das Jahr 2009 einen nicht gedeckten Nettopersonalbedarf in Vollkräften im Umfang von 114 Polizeivollzugsbeamten nennt, während der Senatsauskunft Drs. 19/7878 mit Stand 1. Oktober 2010 ein negatives Saldo zwischen Abgängen und Ausbildungsabsolventen (ohne Aufsteiger) in Höhe von 82 zu entnehmen ist? (bitte aufschlüsseln)

b) Was hat dazu geführt, dass der Personalbericht für das Jahr 2010 einen ungedeckten Personalbedarf von 164 ausgebildeten Vollkräften im Polizeivollzug feststellte, während die Senatsauskunft zehn Monate später nur noch 50 fehlende Beamte ausmachte?

c) Was führt dazu, dass die im Personalbericht für das Jahr 2011 genannte Zahl von 150 fehlenden Beamten zum 1. Oktober 2010 auf fehlende fünf Beamte zurückgegangen ist?

d) Wie ist zu erklären, dass der Personalbericht für das Jahr 2012 einen ungedeckten Nettopersonalbedarf von 95 Vollkräften errechnet, während der Senat in seiner Auskunft Drs. 19/7878 ein Plus von 27 Beamten ankündigt?