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Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete

Dienstag, 27.07.2010

Für Naturschutzgebiete können gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) aufgestellt werden; sie umfassen eine naturschutzfachliche Analyse und Bewertung der Schutzwürdigkeit sowie Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele der jeweiligen Naturschutzgebiete.

 

In seinem Jahresbericht 2010 hat der Rechnungshof zutreffend festgestellt, dass für zwölf der 30 Naturschutzgebiete keine PEP vorliegen, die übrigen PEP überwiegend aus dem Jahre 1999 stammen und damit wegen der deutlichen Überschreitung ihrer Gültigkeit von fünf Jahren veraltet sind . Darüber hinaus fehlen Managementpläne für Natura 2000-Gebiete (neu: Bewirtschaftungspläne, § 32 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG). Ihre dem Rechnungshof 2003 gegebene Zusage, alle PEP auf einen aktuellen Stand zu bringen, hat die zuständige Behörde unter Hinweis auf begrenzte Personal- und Haushaltsmittel nicht eingehalten (Tzn. 309 und 310, Drucksachen 19/5300, 19/6159).

 

Der Rechnungshof hat die Nichteinhaltung der Zusage sowie das Fehlen von Managementplänen beanstandet und die zuständige Behörde aufgefordert, für alle Naturschutzgebiete aktuelle PEP zu erstellen und in diese – soweit erforderlich – Managementpläne aufzunehmen. Die zuständige Behörde hat zugesagt, bis zum 30. April 2010 einen Zeitplan für die ausstehende Bearbeitung der PEP vorzulegen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Für welche Naturschutzgebiete liegen PEP vor?

2. Von wann stammen diese PEP jeweils und welche Geltungsdauer haben sie jeweils?

3. Für welche Naturschutzgebiete liegen keine Pflege- und Entwicklungspläne vor und warum?

4. Wie lautet der zugesagte Zeitplan für die ausstehende Bearbeitung (erstmalige Aufstellung und Aktualisierung) der PEP?

5. Für welche Natura 2000-Gebiete wurden bereits Bewirtschaftungspläne im Sinne von § 32 Absatz 4 BNatSchG aufgestellt?

6. Von wann stammen diese Bewirtschaftungspläne jeweils und welche Geltungsdauer haben sie jeweils?

7. Für welche Natura 2000-Gebiete wurden noch keine Bewirtschaftungspläne aufgestellt und warum?

8. Wie lautet der Zeitplan für die ausstehende Aufstellung (ggf. einschließlich Aktualisierung) von Bewirtschaftungsplänen für Natura 2000-Gebiete?