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Pilotprojekt zur Reform der beruflichen Bildung für junge Flüchtlinge

Montag, 01.09.2014

Immer mehr Menschen befinden sich weltweit auf der Flucht. Zunehmend sind es unbegleitete Jugendliche, die sich auf der Flucht befinden und zu uns kommen. Diesen jungen Flüchtlingen wollen wir eine schulische und berufliche Ausbildung ermöglichen, um sie möglichst schnell in ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gesellschaftlich zu integrieren.

Zwei Maßnahmen, „Berufsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten“ (BVJ-M) und „Vorbereitungsjahr für Migrantinnen und Migranten“ (VJ-M), richten sich an Jugendliche ohne Deutschkenntnisse, die 16 Jahre oder älter sind und daher aufgrund ihres Alters nicht mehr in einer internationalen Vorbereitungsklasse aufgenommen werden. In beiden Maßnahmen stehen der Spracherwerb, der Erwerb des Ersten oder Mittleren Schulabschlusses, immer mit dem Ziel des Überganges in eine Ausbildung, im Vordergrund. Eine künftige klarere Ausrichtung der Maßnahmen an der AV-Dual und den damit verbundenen Praxiseinheiten in Hamburger Betrieben ist ein erfolgversprechender Weg, die berufliche Vorbereitung und Integration von jugendlichen Flüchtlingen zu verbessern.

Das Hamburger Institut für Berufsbildung plant im neuen Schuljahr 2014/2015 ein zweijähriges Pilotprojekt zur integrierten Sprachförderung und beruflichen Qualifizierung in Hamburger Betrieben von jungen Flüchtlingen. Dieses Projekt ist ein erster wichtiger Schritt zur Reform der beiden bisherigen Bildungsgänge BJV-M und VJ-M hin zu einer dualisierten Bildungsmaßnahme in Anlehnung an die erfolgreiche Ausbildungsvorbereitung AV-Dual. Somit sollen auch BVJ-M und VJ-M zukünftig an der Praxis im Betrieb ausgerichtet sein.

 

Ich frage den Senat:

I. Projektgestaltung

1. Welche Überlegungen des Hamburger Instituts für Berufsbildung stehen hinter diesem zweijährigen Pilotprojekt?

2. Wann soll es an welchen Berufsschulen beginnen?

3. Welches sind die Zielsetzungen des Pilotprojekts?

4. Mit welchen Mitteln soll das Pilotprojekt ausgestattet werden?

5. Wie sieht die inhaltliche Ausgestaltung des Projektes aus? Wo liegen die Unterschiede zum bisherigen BVJ-M und VJ-M?

6. Welchen und wie vielen jungen Flüchtlingen mit welchem Aufenthaltsstatus soll das Pilotprojekt offenstehen?

7. Wie viele Flüchtlinge könnten in diesen zwei Jahren theoretisch an diesem Projekt teilnehmen?

II. Zur Zeit gibt es hinsichtlich der Förderung der Berufsausbildung junger Flüchtlinge trotz der Bundesratsinitiative des Hamburger Senats noch eine Gesetzeskonstellation, die dazu führen kann, dass junge Flüchtlinge während einer Berufsausbildung keine existenzsichernden Leistungsansprüche haben (sog. BAFöG-Falle).

1. Wer trägt die Kosten für den Unterhalt der jungen Flüchtlinge, solange es keine Änderung des Aufenthaltsgesetzes gibt und die Flüchtlinge kein BAFöG erhalten?

2. Welche Kosten entstehen durch das zweijährige Pilotprojekt, und wie werden sie finanziert?

3. Soll das Pilotprojekt evaluiert werden? Wenn ja, wann und von wem?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)