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Plant der Senat angesichts des strukturellen Defizits im Haushalt weitere Privatisierungen öffentlicher Unternehmen?

Dienstag, 06.07.2010

Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust hat in seiner Regierungserklärung zur dramatischen Haushaltslage in der Bürgerschaftssitzung am 16. Juni 2010 festgestellt, dass die Möglichkeiten der Privatisierung sehr reduziert seien, hat eine weitere Privatisierung von öffentlichen Unternehmen aber nicht gänzlich ausgeschlossen.

 

Im Jahr 2003 hatte der Senat Entscheidungen hinsichtlich der Einstufung von 62 unmittelbaren Beteiligungen Hamburgs bzw. der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH getroffen (Drs. 17/3280). Mit dieser Vorlage kam der Senat einem bürgerschaftlichen Ersuchen (Drs. 17/1894) aus dem Dezember 2002 nach.

 

Die "Grundsätze für die Privatisierung öffentlicher Unternehmen", anhand derer Privatisierungsmöglichkeiten geprüft wurden, beinhalteten vier Kategorien, die eine jeweils unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Einflussnahme der Stadt erfordern:

 

- Kategorie 1 bezeichnete für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche Unternehmen;

- Kategorie 2 Unternehmen, die für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hamburg von herausragender Bedeutung sind;

- Kategorie 3 Unternehmen, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von strategischer Bedeutung sind und

- Kategorie 4 Unternehmen, bei denen eine weitere Beteiligung Hamburgs nicht mehr erforderlich ist und die vollständig privatisiert werden können.

 

Der damalige Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner äußerte zu der Einteilung, dass bei Unternehmen, die in die Kategorien 2 und 3 fallen, es in begründeten Einzelfällen erforderlich sein kann, dass die Stadt Mehrheitsanteile behält. Bei Unternehmen, die in die Kategorie 4 fallen, wollte die Stadt ihre Beteiligungen aufgeben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Gilt die in der Drucksache 17/3280 vorgenommene Kategorisierung auch angesichts der dramatischen Haushaltslage nach wie vor und wenn nein, was hat sich in welcher Form verändert?

 

2. Hält der Senat auch angesichts der dramatischen Haushaltslage daran fest, dass

a) bei Unternehmen der Kategorie 1 nur in Einzelfällen der Verkauf sinnvoll und eine Bewahrung eines beherrschenden öffentlichen Einflusses (mindestens 51%) regelmäßig geboten sei,

b) Unternehmen der Kategorie 2 dauerhaft an Hamburg gebunden werden und daher Standort sichernde Beteiligungen von mindestens 25.1% geboten seien,

c) auch bei Unternehmen der Kategorie 3 mindestens eine Minderheitenbeteiligung der Stadt geboten sei, die Unternehmen demnach aber zu 74,9 % verkauft werden können,

d) Unternehmen der Kategorie 4 vollständig privatisiert werden können?

 

Wenn nein, wie sind diese Grundsätze jetzt jeweils verändert worden?

 

3. Welche Unternehmen bzw. Beteiligungen der FHH sind seit der Drs. 17/3280 hinzugekommen und wie sind diese kategorisiert worden?

 

4. Welche Unternehmen bzw. Beteiligungen der FHH sind seit der Drs. 17/3280 verkauft bzw. ganz oder teilweise aufgegeben worden?

 

5. Wie stellt sich die aktuelle Kategorisierung der unmittelbaren Beteiligungen der FHH / HGV dar (bitte Unternehmen/ Beteiligungen, zuständige Fachbehörde, Unternehmenskriterien (Kategorien) auflisten wie in der Anlage der Drs. 17/3280)?

 

6. Bei Unternehmen, die in die Kategorie 4 fallen, wollte die Stadt ihre Beteiligungen aufgeben. Welche Schritte sind seit der Drs. 17/3280 bzgl. der in diese Kategorie eingestuften Unternehmen/ Beteiligungen gemacht worden?

 

7. Welche Unternehmen aus welchen Kategorien sind angesichts der Haushaltslage aktuell für den vollständigen Verkauf vorgesehen bzw. für welche Unternehmen bestehen aktuell Verkaufspläne?

 

8. Von welchen Unternehmen aus welchen Kategorien werden angesichts der Haushaltslage aktuell Anteile verkauft bzw. ist die Veräußerung von Anteilen geplant?