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Planungen für das Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete (TZS) (III)

Montag, 26.04.2010

Das Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete am UKE behandelt Suizidgefährdete und berät deren Angehörige. Außerdem vereint es Forschung und Lehre in allen Bereichen, die in Zusammenhang mit dem Thema Suizid stehen. Nun gab es bislang Unklarheiten über Anteile von Finanzierungsbeiträgen und die Aufteilung der Mittel auf Personal- und Sachmittel insbesondere für das Jahr 2009. Ich möchte den aktuellen Stand wissen und frage deshalb den Senat:

1. In Drucksache 19/5054 antwortet der Senat, welcher Anteil der jeweiligen Finanzierungsbeiträge tatsächlich in 2009 verbraucht wurde, und wie sich die Mittel auf Personal- und Sachmittel aufteilen, stünde noch nicht fest. Mittlerweile ist ein Vierteljahr um, und ich würde gern wissen, ob der Senat inzwischen diesbezüglich zur Erhellung beitragen kann? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen, dass belastbares Zahlenmaterial auf dem Tisch liegt?

2. In derselben Drucksache antwortet der Senat auf die Frage, welcher Betrag dem TZS für 2010 zur Verfügung gestellt würde, dies würde erst im Jahr 2010 selbst ermittelt.

a) Wann genau?

b) Ist es üblich, dass Zuwendungsempfänger erst in einem laufenden Ge¬schäftsjahr wissen, wie hoch die Mittel insgesamt sind, die ihm im selben Jahr zur Verfügung stehen?

c) Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang den Faktor ‚Planungssicherheit’?

d) Wie läuft in Hamburg üblicherweise das Zuwendungsverfahren vor dem Hintergrund des Haushaltsrechts und der Budgetkompetenz der Bürgerschaft ab?

3. Der Senat antwortet in derselben Drucksache auf die Frage, ob Personen außerhalb der Psychiatrie über die Software Soarian Zugriff auf Daten des TZS haben, ja, diesen Zugriff hätten unter anderem Mitarbeiter des Zentralcontrollings, des Zentralen Case Managements und des Geschäftsbereichs Informationstechnologie. In welcher Form liegt den genannten Gruppen Datenmaterial vor, und wie wer¬den in diesem Zusammenhang sensible Daten von Patienten geschützt?

 

 

 

4. Weiter antwortet der Senat in selbiger Drucksache, die Anzahl, der Mitarbeiter, die diese Möglichkeit haben, könne aufgrund der Komplexität und Differenzie¬rung des Berechtigungskonzeptes in einer für die Beantwortung einer Schrift¬lichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden.

a) Gibt die Antwort, dass es offensichtlich recht viele Menschen außerhalb der Psychiatrie sind, die auf diese Daten Zugriff haben und dass es sich hierbei offensichtlich um ein unüberschaubares Geflecht handelt, dem Senat nicht selbst zu denken?

b) Ist der Senat bereit, hier ein Problembewusstsein zu entwickeln?

c) Konnte hier inzwischen die Anzahl ermittelt werden, oder ist der Senat dieser Frage gar nicht weiter nachgegangen, weil sich die Sache mit seiner Antwort für ihn erledigt hat?

5. Der Senat antwortet in derselben Drucksache, Planungen mit dem Ziel der verlässlichen achtstündigen Erreichbarkeit seien noch nicht abgeschlossen. Wie sieht es inzwischen damit aus?

6. Auch wenn das TZS keine rechtlich selbständige Organisationseinheit ist, kann es denn trotzdem mittel- und langfristig auf dem UKE-Gelände bleiben? Welches Konzept verfolgt der Senat zu dessen Anbindung? Wie ist der aktuel¬le Sachstand?