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Politische Werbung auf dem Gelände der Hamburger Hochbahn AG

Dienstag, 29.09.2009

Im Bundestagswahlkampf 2009 waren Wahlplakate in U-Bahnhöfen der Hamburger Hochbahn AG zu finden. Noch im Jahr 2002 ließ die damalige Hamburger Verkehrsmittel-Werbung GmbH mitteilen, dass politische Werbung auf dem Gelände der Hamburger Hochbahn AG nicht gestattet ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Regeln gelten für politische Werbung auf dem Gelände und in Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn AG?

2. Welche Regeln gelten für politische Werbung im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG und der AKN Eisenbahn AG?

3. Inwieweit werden kommerzielle und politische Werbung in Verkehrsanlagen und Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn AG, der Deutschen Bahn AG und der AKN Eisenbahn AG unterschiedlich behandelt und warum?

4. Welche politischen Parteien haben im Bundestagswahlkampf 2009 Großflächen-Plakate in U-Bahnhöfen der Hamburger Hochbahn AG geschaltet, in welchen U-Bahnhöfen und wie viele?

5. Welche politischen Parteien haben politische Werbung anderer Art auf dem Gelände oder in Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn AG geschaltet?

6. Wer hat entschieden, dass im Bundestagswahlkampf 2009 politische Werbung auf dem Gelände beziehungsweise in Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn AG angebracht werden darf und warum?

7. Inwieweit hat es im Vergleich zu 2002 eine Änderung der Regeln für politische Werbung auf dem Gelände und in Fahrzeugen der Hamburger Hochbahn AG gegeben und warum?

8. Inwieweit hat es im Vergleich zu früher Änderungen der Regeln für politische Werbung im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn AG und der AKN Eisenbahn AG gegeben?