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Polizeikommissariat 31 Oberaltenallee: Auflösung der Dienstgruppe Präsenz und andere Aspekte der Personalausstattung

Montag, 12.10.2009

Der CDU-geführte Senat hat seit dem Jahr 2007 vier von zuvor 28 Polizeikommissariaten in Hamburg geschlossen. Nicht zuletzt deshalb ist die Personalausstattung der örtlichen Polizeidienststellen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. So waren nach Senatsangaben Anfang August 2009 rechnerisch 226 Polizistinnen und Polizisten weniger an Hamburgs Polizeikommissariaten tätig als drei Jahre zuvor (Drs. 19/3912).

Laut einer Untersuchung der Polizei haben sich die personellen Engpässe an den örtlichen Dienststellen mittlerweile so weit verschärft, dass die Polizeikommissariate nicht mehr in der Lage sind, eine ausreichende Besetzung der Streifenwagen zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat die Behörde für Inneres entschieden, die so genannten Dienstgruppen Präsenz an den Polizeikommissariaten aufzulösen und die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem regulären Vollzugsdienst zuzuweisen.

Ursprünglich waren die Dienstgruppen Präsenz (mit zuletzt hamburgweit 208 Vollzugsbeamten) an den Polizeikommissariaten eingerichtet worden, um über flexible Einheiten zu verfügen, die die sichtbare Polizeipräsenz vor Ort stärken und insbesondere an Brennpunkten konsequent niedrigschwellig einschreiten können. Dagegen ist nun aus der BfI zu hören, die Dienstgruppe Präsenz mit ihrem festen Aufgabengebiet der Bestreifungen an Brennpunkten behindere einen flexiblen, der Sicherheitslage angepassten Kräfteeinsatz.

Das Polizeikommissariat 31, das seit der Schließung des Polizeikommissariats Weidestraße im März 2009 auch für das Gebiet des bisherigen PK 32 zuständig ist, verfügte laut Senatsauskunft am 1. August 2009 über 183 Stellen des Polizeivollzugsdienstes, davon waren 180,5 tatsächlich mit Polizistinnen und Polizisten besetzt; drei Jahre zuvor hatten die mittlerweile zusammengelegten PK 31 und PK 32 noch insgesamt 211 besetzte Vollzugsstellen (Drs. 19/3912, 18/5220). Mit Blick auf das Polizeikommissariat 31 Oberaltenallee fragen wir den Senat:

 

1. Personalausstattung

Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Polizeikommissariat 31 entwickelt?

a) Wie hat sich der Personalbesetzungsumfang, also die Zahl der tatsächlich dort tätigen Bediensteten, in den Jahren 2002 bis 2009 jeweils zum Stichtag 1. Oktober dargestellt (bitte aufschlüsseln unter Angabe der Entwicklung in den beiden, mittlerweile zusammengelegten Polizeikommissariaten 31 und 32, auch nach Verwaltungs- und Vollzugsbediensteten)?

b) Haben sich in den Jahren seit 2002 nachhaltige Veränderungen im Zuständigkeitsbereich des PK ergeben (etwa hinsichtlich des räumlichen Zuschnitts oder der Zahl zu betreuender Einwohner)? Wann gab es welche nennenswerten Änderungen und inwiefern haben sie sich jeweils auf die personelle Ausstattung des Polizeikommissariats ausgewirkt?

 

2. Ergebnisse der Studie zur Belastung der Polizeikommissariate

Welche Feststellungen wurden bei der Untersuchung der personellen Ausstattung der Polizeikommissariate in Bezug auf das Polizeikommissariat 31 getroffen?

a) Welche Pluspunkte wurden ggf. im Vergleich zu anderen Polizeikommissariaten festgestellt?

b) Welche Defizite haben sich gezeigt und durch welche Maßnahmen soll ihnen begegnet werden?

 

3. Konsequenzen aus der Studie zur Belastung der Polizeikommissariate

Welche Änderungen hat die Innenbehörde seit Mitte 2009 im Zusammenhang mit der Untersuchung von Ausstattung und Bedarfen der Polizeikommissariate oder aus welchen anderen Gründen im Einzelnen beim Polizeikommissariat 31 wann und wie vorgenommen? Welche weiteren Maßnahmen sind für wann geplant?

a) Gibt es Neuerungen organisatorischer Art oder veränderte Aufgabenzuteilungen, etwa zwischen zentralen und örtlichen Dienststellen der Polizei? Gibt es Entscheidungen oder Überlegungen, an den Dienstzeiten bzw. Schichten des PK Änderungen vorzunehmen?

b) Ist der Personalbestand des Polizeikommissariats 31 gesunken oder gestärkt worden? Hat es Verlagerungen von Stellen und/oder von Mitarbeitern gegeben und wenn ja, inwiefern? Welche Veränderungen gibt es insbesondere bei der Zahl der dem PK 31 zugewiesenen Stellen, ihrer Besetzung oder bei Fremdnutzungen?

c) Welche Veränderungen gibt es bei der PK-internen Personalzuweisung? Wie viele Stellen für Vollzugsbeamte wurden bislang für die Leitung des PK (einschließlich etwaiger Führungsstäbe), im Wachdienst, im Ermittlungsdienst und für welche sonstigen Aufgaben des Reviervollzuges eingesetzt und welche Verlagerungen gibt es insoweit?

d) Ist es bei den Organisationseinheiten zu Führungsveränderungen gekommen und wenn ja, inwiefern und mit welchen stellenmäßigen Auswirkungen?

 

4. Uniformierte Polizeipräsenz

Die sichtbare Präsenz der Polizei ist in den ersten drei Quartalen der vergangenen drei Jahre – entsprechend dem hamburgweiten Trend – im Zuständigkeitsgebiet des bisherigen PK 31 tendenziell, im Bereich des inzwischen geschlossenen PK 32 konstant – gesunken. Betrachtet man beide Polizeikommissariate gemeinsam, so hatte die Polizei in den ersten neun Monaten des Jahres 2006 insgesamt 26.192 Personalstunden Präsenz geleistet, im Jahr 2007 18.502 und im Jahr 2008 19.759 Stunden (Drs. 19/1291).

a) Welche Entwicklung ist im Gebiet des Polizeikommissariats 31 für den Zeitraum Januar bis September 2009 festzustellen und welche prozentuale Veränderung bedeutet dies gegenüber dem Vorjahreszeitraum?

b) Welche Zahlen, Erfahrungswerte und anderen Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele der Personalstunden Präsenz am Polizeikommissariat (absolut und/oder anteilig) in den einzelnen Jahren 2006 bis 2009 im Zuge der Einsätze / von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz geleistet wurden?

c) Wird angestrebt, die Zahl der Personalstunden Präsenz im Gebiet des PK zu steigern? Wenn ja, mithilfe welcher Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden? Wenn nein, weshalb nicht?

 

5. Dienstgruppe Präsenz (DGP)

In den mittlerweile zusammengelegten Polizeikommissariaten 31 und 32 wurden laut Senat in den vergangenen Jahren in der Regel insgesamt zwölf bis dreizehn Mitarbeiter in der Dienstgruppe Präsenz eingesetzt, zuletzt waren es 16 Beamte (Drs. 19/1073, 19/3102, 19/3561).

a) Auf welchen Erwägungen beruhte die Entscheidung, im neuen Polizeikommissariat 16 Beamte in der Dienstgruppe Präsenz einzusetzen? Welche örtlichen Gegebenheiten wurden dabei berücksichtigt, welche Phänomene als prioritär beurteilt?

b) Welche Aufgaben hat die Dienstgruppe Präsenz am PK 31 in den vergangenen Jahren und insbesondere im Jahr 2009 im Einzelnen wahrgenommen, was waren Schwerpunkte der Einsätze und welche Phänomene haben die Arbeit der DGP geprägt (etwa Jugendgruppen, Verkehrsüberwachung)? Zur Bekämpfung welcher Arten von Kriminalität wurde die Dienstgruppe Präsenz des PK eingesetzt und um welche Einsatzorte hat sich die DGP besonders gekümmert?

c) Wie viele Stellen haben die Mitarbeiter der Dienstgruppe Präsenz zuletzt besetzt? Wie viele dieser Stellen waren bisher dem Polizeikommissariat 31 zugewiesen, wie viele gehörten formal zu welchen anderen organisatorischen Einheiten der Polizei (Bitte im Einzelnen aufschlüsseln)?

 

6. Auflösung der Dienstgruppe Präsenz

Die Innenbehörde hat angekündigt, die DGP an den PKs zum 1. Oktober 2009 auflösen zu wollen.

a) Auf welchen Erwägungen beruht die Entscheidung bzw. das Vorhaben, die Dienstgruppe Präsenz aufzulösen?

b) Wie wird gewährleistet, dass sich die Polizei auch in Zukunft in ausreichendem Maße um die bisher von der Dienstgruppe Präsenz wahrgenommenen Aufgaben kümmern kann?

c) Wie und durch wen sollen diese Aufgaben künftig wahrgenommen werden? Sollen derartige Einsätze regelhaft durch das Personal des Polizeikommissariats 31 durchgeführt werden und wie wird dies in der Personalbemessung berücksichtigt?

d) Wird es eine regelhafte Unterstützung des PK 31 durch andere Polizeieinheiten geben? Wenn ja, welche organisatorischen Vorkehrungen werden dafür getroffen und wer entscheidet anhand welcher Informationen über einen derartigen Personaleinsatz?

 

7. Stellenverlagerungen im Zuge der Auflösung der Dienstgruppe Präsenz

a) Welche Veränderungen sind im Einzelnen hinsichtlich der Stellen und Mitarbeiter der DGP vorgenommen worden bzw. beabsichtigt? Inwieweit gibt das Polizeikommissariat 31 Beamte des Polizeivollzugsdienstes ab, in welchem Umfang und an wen? Inwieweit gewinnt das PK 31 neue Vollzugsbeamte hinzu, in welchem Umfang und wo genau waren sie vorher tätig?

b) Wie viele der bisher von Mitarbeitern der Dienstgruppe Präsenz am PK 31 besetzten Stellen sind jetzt dem Polizeikommissariat zugewiesen, wie viele welchen anderen Polizeikommissariaten und wie viele welchen sonstigen Organisationseinheiten?

c) An welchen Dienststellen und für welche Funktionen werden die Stellen, welche bisher durch Mitarbeiter der DGP besetzt waren, im Einzelnen tatsächlich, d.h. unabhängig von ihrer formalen Zuweisung, genutzt? Gibt es unbesetzte Stellen, um welche handelt es sich und seit wann sind sie frei?

 

8. Beamte im Besonderen Fußstreifendienst

Am Polizeikommissariat 31 waren nach Senatsangaben (Drs. 18/6140) im Frühjahr 2007 sieben Bürgernahe Beamtinnen und Beamte (BFS) tätig, am mittlerweile geschlossenen PK 32 weitere neun Beamte.

a) Wie viele waren es am 30. Juni 2009 und wie viele Bünabes gibt es derzeit am PK 31?

b) Gibt es Entscheidungen oder Planungen, bei den Bünabes am PK zu Veränderungen zu kommen, etwa hinsichtlich ihrer Zahl, ihren räumlichen Zuständigkeitsbereichen oder ihren sachlichen Aufgabengebieten? Worum geht es dabei im Einzelnen?

 

9. Streifenwagen

Laut Senatsauskunft (Drs. 19/1073, 19/3561) waren am Polizeikommissariat 31 seit der Fusion mit dem PK 32 bisher in der Grundlast mindestens vier und maximal fünf Funkstreifenwagen mit einer Besetzung von zwei Beamten einsatzfähig zu halten, das ist etwas weniger als die Summe der Wagen an den beiden Polizeikommissariaten vor der Zusammenlegung (im Maximum war am PK 32 ein weiterer Wagen mit einer Besetzung mit nur einem Beamten vorgesehen).

a) Gibt es insoweit Änderungen, inwiefern und auf welchen Erwägungen beruhen sie?

b) Wie viele Funkstreifenwagen hat das Polizeikommissariat 31 derzeit bzw. künftig in der Grundlast mindestens und maximal zu besetzen?