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Polizeiliches Vorgehen gegen sog. randständige Gruppen in der Innenstadt

Dienstag, 24.02.2009

Offenbar gibt es in der Polizei ein Papier, das Vorgaben zum Umgang mit so genannten Randgruppen enthält. Ziel ist offenbar, Punker, Obdachlose oder in der Öffentlichkeit Alkohol trinkende Menschen mit Maßnahmen des Polizeirechts aus der Innenstadt zu verweisen. Wir fragen den Senat:

 

1. Welche Regelungen gibt es über gesetzliche Bestimmungen hinaus für polizeiliches Handeln im Zusammenhang mit bestimmten gesellschaftlichen Gruppen in Hamburg insgesamt, in der Innenstadt und ggf. in anderen Gebieten?

a) Von wann stammen diese Maßgaben jeweils,

b) welche rechtliche Qualität haben sie im Einzelnen und

c) um welche gesellschaftlichen Gruppen (etwa Drogenkranke, prügelnde Ehegatten, obdachlose Jugendliche) geht es darin?

d) Vor welchem Hintergrund wurden sie erlassen und wer wird an der Erarbeitung derartiger Papiere beteiligt?

e) Welchen Inhalt haben diese Maßgaben? Welche Vorgaben enthalten sie jeweils, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit so genannten Randgruppen?

 

2. Wozu dienen insbesondere „Handlungsanweisungen“ der Polizei, an wen richten sie sich und welche rechtliche Qualität haben sie?

 

3. Offenbar gibt es in der Polizei ein Papier, das Feststellungen, Hinweise und andere Maßgaben zum Umgang mit Randgruppen – gemeint sind wohl insbesondere Punker, Obdachlose und Alkoholiker – insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats 14 (seit der Schließung des PK 12 am Klingberg ein sehr großer Teil der Innenstadt) enthält. Die Handlungsanweisung soll Vorgaben für polizeiliches Einschreiten formulieren, um einer Verfestigung bestimmter Szenen in der Öffentlichkeit vorzubeugen.

a) Gab es oder gibt es ein solches Papier?

b) Wer ist für die Formulierung verantwortlich und wer hat diese Anweisung wann veranlasst?

c) Von wann stammt das Papier? Wie häufig wurde es verändert, wann genau, auf wessen Veranlassung und hinsichtlich welcher Inhalte?

d) Hat das Papier im Zuge (vermeintlich) veränderter politischer Vorgaben Änderungen erfahren? Wann wurden ggf. welche Maßgaben geändert, inwiefern und warum?

e) Welchen Inhalt und insbesondere welchen Wortlaut hat diese Handlungsanweisung? (Bitte als Anlage beifügen) Welche Ziele werden verfolgt und welche Maßnahmen sollen danach über die herkömmlichen Maßnahmen hinaus ergriffen werden und weshalb?

 

4. Was ist Hintergrund der polizeilichen Handlungsanweisung? Wie hat sich insbesondere das Beschwerdeaufkommen in den letzten Jahren entwickelt?

a) Wie viele Klagen über Belästigungen oder sonst über das Verhalten sog. Randständiger haben den Ersten Bürgermeister, die Innenbehörde, die Polizei oder auch das Bezirksamt Mitte insbesondere im Jahr 2008 erreicht?

b) Welche Verhaltensweisen werden besonders häufig moniert und durch wen (Gäste der Stadt? Einzelhändler? Gastronomen? „normale“ Bürgerinnen und Bürger)?

c) Häufen sich in letzter Zeit Beschwerden und wenn ja, in welchem Umfang?

d) Welche Daten oder anderweitigen Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele Ermittlungsverfahren es in den einzelnen Jahren seit 2006 aufgrund aggressiven Bettelns gegeben hat? Wie viele Strafanzeigen wegen Vorwürfen wie Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung hat es in diesem Zusammenhang gegeben, wie viele hat die Polizei gefertigt, wie viele andere öffentliche Stellen?

 

5. Wurden Vorgaben der Handlungsanweisung von anderer Seite als dem PK 14 überprüft? Anhand welcher Kriterien (rechtlich? politisch? einsatztaktisch?) erfolgten die jeweiligen Prüfungen?

 

6. Ist die Rechtsabteilung der Polizei oder eine andere, dem PK 14 übergeordnete Stelle in der Polizei mit Inhalten der Handlungsanweisung befasst gewesen?

a) Welche inhaltlichen Passagen wurden geprüft, wann, durch wen, auf wessen Veranlassung und anhand welcher Kriterien

b) Welche Vorgaben wurden dabei bestätigt? Gibt es Maßgaben, die den Prüfungen nicht standgehalten haben und gestrichen wurden?

 

7. Ist das Amt A und/oder die Leitung der Innenbehörde mit dem Papier befasst gewesen?

a) Wem (bitte Dienstposten nennen) hat die Handlungsanweisung – ggf. in Entwurfsform – zu welchem Zeitpunkt vorgelegen, wie kam es dazu und welche Ergebnisse hatte eine etwaige Prüfung?

b) Ist insbesondere der Präses der Innenbehörde über die Anweisung informiert worden oder anderweitig damit in Berührung gekommen? Wann genau hat es jeweils welche Art von Beteiligung gegeben?

c) Wann genau hat es jeweils Informationen oder anderweitige Befassungen des Innenstaatsrats gegeben?

 

8. Hat das Papier zu irgendeinem Zeitpunkt eine andere Behörde beschäftigt, etwa die Justizbehörde, die Senatskanzlei, die Sozialbehörde oder das Bezirksamt Mitte? Soweit ja, wer war beteiligt, worum ging es dabei und wie wurden die Vorgaben dort eingeschätzt?

 

9. Wurde oder wird derzeit nach den in dem Papier enthaltenen Maßgaben verfahren?

a) Seit wann werden die Inhalte der Handlungsanweisung im Einzelnen jeweils umgesetzt?

b) Wird überprüft, welche Auswirkungen das polizeiliche Vorgehen hat? Wenn ja, wie erfolgt diese Prüfung? Wenn nein, weshalb nicht?