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Präexpositionsprophylaxe als Präventionsmaßnahme in der Beihilfe

Donnerstag, 23.11.2023

Einleitung für die Fragen:

Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit der Drs. 22/10306 im Dezember 2022 den Senat ersucht, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes für die zukünftige Einbeziehung auch von primären Präventionsmaßnahmen wie z.B. der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) vorzulegen und im Zuge dessen, die Hamburgische Beihilfeverordnung anzupassen.

Mit der Drucksache 22/12130 wurde das Hamburgische Beamtengesetz am 06. Juni 2023 geändert und im §80, 11, Punkt 9 ergänzt, sodass die PrEP auch beihilfefähig ist. Dieses Gesetz ist am 22.07.2023 in Kraft getreten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Frage 1: Ist die Hamburgische Beihilfeverordnung entsprechend des Ersuchens der Bürgerschaft und der nachfolgenden Gesetzesänderung für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) angepasst worden? Wenn nein, wann soll das geschehen?

Frage 2: Wenn die Verordnung bereits angepasst wurde, wann wird sie in Kraft treten? Und werden die Kosten, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig übernommen?

 

  • Simon Kuchinke (Fachsprecher:in LSBT*IQ (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle, Queer))
sowie
  • Farid Müller (GRÜNE)