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Praktika in der Hamburger Verwaltung

Donnerstag, 17.06.2010

Das Berufspraktikum war vor Jahrzehnten ein wertvolles Instrument der Berufsorientierung und –ausbildung.

 

Seit den 1990er Jahren ist daraus immer öfter ein Weg zur Umgehung von Standards auf den Arbeitsmärkten geworden. So stehen in einigen Bereichen der Arbeitswelt nicht mehr der Ausbildungs- und Berufsorientierungsaspekt im Vordergrund, sondern die Nutzung von zusätzlicher, preiswerter bzw. kostenfreier Arbeitskraft. Teilweise werden reguläre Stellen durch Praktikumsstellen ersetzt. Zudem haben Praktika den Begriff der Probezeit und der befristeten Arbeitsverhältnisse untergraben, indem sich ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der regulären Einstellung zunächst erst einmal im Unternehmen „beweisen“ müssen.

 

Auch die Hamburger Verwaltung bietet in nicht unerheblichem Maße Praktika an.

 

 

Ich frage den Senat:

Welche Regelungen gelten in der Hamburger Verwaltung zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in Bezug auf

 

- die Ziele des Praktikums?

- die Länge des Praktikums?

- die Tätigkeit?

- die Vergütung?