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Praktizierter Opferschutz – Führt die staatliche Opferentschädigung in Hamburg weiter ein Schattendasein?

Donnerstag, 04.03.2010

Im Nachgang auf entsprechende Voranfragen frage ich den Senat:

 

 

1. Wie viele nach dem OEG anspruchsrelevante Gewaltstraftaten gab es im Jahr 2008 und 2009 in Hamburg?

 

2. Wie viele Anträge wurden 2008 und 2009 gestellt?

 

3. In welcher Relation standen 2008 und 2009 die gestellten Anträge gegenüber den anspruchsrelevanten Gewalttaten? (Relative Antragshäufigkeit in Prozent angeben.)

 

4. Worauf führen Senat bzw. zuständige Behörde die Ergebnisse zur Antragshäufigkeit zurück? Wie bewerten Senat bzw. zuständige Behörde diese Zahl?

 

5. Was unternehmen bzw. planen Senat bzw. zuständige Behörde um die Opfer von Gewalttaten verstärkt zur Stellung von Anträgen nach dem OEG zu bewegen?

 

6. Wie viele OEG-Anträge wurden von den oben erfragten abgelehnt (insgesamt und prozentual)?

 

7. Wie viele der oben erfragten OEG-Anträge wurden in welcher Art und Weise positiv entschieden (Anerkennung insgesamt, Heilbehandlungskosten, Renten)? Wie stellte sich damit die jeweilige Anerkennungsquote bezogen auf die Zahl der anspruchsrelevanten Gewaltstraftaten dar?