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Privater Maßregelvollzug in dieser Form auch in Hamburg verfassungswidrig? (Nachfrage 3)

Freitag, 26.02.2010

Im Hamburger CDU/GAL-Koalitionsvertrag heißt es: „Es wird geprüft, wie der Maßregelvollzug wieder als staatliche Maßnahme wahrgenommen werden kann.“

 

Nach mehreren hinhaltenden Senatsaussagen fragen wir erneut den Senat:

 

 

1. Welchen Sachstand gibt es nunmehr bei der Prüfung einer Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs durch die Sozialbehörde und gegebenenfalls weitere Behörden? Welche Überlegungen werden verfolgt? Wann wird mit dem Abschluss der Prüfungen gerechnet?

 

2. Welchen Sachstand gibt es nunmehr hinsichtlich der Auswertung des eingangs genannten Urteils und seine Übertragbarkeit auf die Hamburger Rechtslage? Zu welchen Ergebnissen ist die zuständige Behörde beziehungsweise sind die zuständigen Behörden im Rahmen der Prüfung gelangt und welche Schlussfolgerungen sollen daraus gezogen werden? Wann wird mit dem Abschluss der Prüfungen gerechnet?