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Privater Maßregelvollzug in dieser Form auch in Hamburg verfassungswidrig? (Nachfrage II)

Montag, 13.07.2009

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat im vergangenen Jahr sinngemäß festgestellt, die Übertragung von Aufgaben des Maßregelvollzugsgesetzes und der Unterbringung psychisch Kranker auf private Gesellschaften als Träger psychiatrischer Krankenhäuser verstoße gegen das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip. Mitte Dezember 2008 hat der Senat auf Nachfrage (Drs. 19/1759) ausgeführt, die Auswertung des Urteils und die Prüfung seiner „Übertragbarkeit auf die Hamburger Rechtslage“ seien noch nicht abgeschlossen. Mitte April hat der Senat erneut erklärt, dass Aussagen zum Zeitpunkt des Anschlusses der Prüfungen und zum weiteren Verfahren noch nicht getroffen werden könnten (Drs. 192773).

Im Hamburger CDU/GAL-Koalitionsvertrag heißt es: „„Es wird geprüft, wie der Maßregelvollzug wieder als staatliche Maßnahme wahrgenommen werden kann.“

Ich frage den Senat:

1. Welchen Sachstand gibt es derzeit bei der Prüfung einer Re-Verstaatlichung des Maßregelvollzugs durch die Sozialbehörde und ggf. weitere Behörden? Welche Überlegungen werden verfolgt? Wann wird mit dem Abschluss der Prüfungen gerechnet?

 

2. Welchen Sachstand gibt es derzeit hinsichtlich der Auswertung des eingangs genannten Urteils und seine Übertragbarkeit auf die Hamburger Rechtslage? Zu welchen Ergebnissen ist die zuständige Behörde bzw. sind die zuständigen Behörden im Rahmen der Prüfung gelangt und welche Schlussfolgerungen sollen daraus gezogen werden? Wann wird mit dem Abschluss der Prüfungen gerechnet?