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Profiloberstufe schafft Unklarheiten in der Abiturnote

Montag, 28.09.2009

Mit der Profiloberstufe ist für jeden Schüler die Auflage verbunden, drei Kernfächer durchgängig bis zum Abitur zu belegen. Alle drei Kernfächer werden sowohl auf erhöhtem als auch auf grundlegendem Niveau angeboten. Schüler müssen zwei Kernfächer auf erhöhtem Niveau, das dritte auf grundlegendem Niveau belegen. Im Abitur werden die Schüler in zwei Kernfächern geprüft, davon eines auf erhöhtem Niveau, das andere auf dem Niveau, auf dem auch der Unterricht stattgefunden hat. In diesem Punkt unterscheidet sich die Profiloberstufe in Hamburg offensichtlich von Profiloberstufen in anderen Bundesländern.

 

Deshalb frage ich den Senat:

 

1. In welchen Bundesländern gibt es eine den Kernfächern vergleichbare Konstruktion in der Oberstufe?

2. Trifft es zu, dass es andere Bundesländern mit vergleichbaren Kernfachregelungen gibt, in denen im Abitur nur Kernfächer auf erhöhtem Niveau geprüft und benotet werden?

3. Wenn ja, in welchen?

4. Ist es nach der derzeitigen Abiturregelung in Hamburg möglich, dass ein Schüler sich im Abitur in zwei Kernfächern auf erhöhtem Niveau prüfen lässt, ein anderer Schüler sich dagegen in einem Kernfach auf erhöhtem und in einem zweiten Kernfach auf grundlegendem Niveau prüfen lässt?

5. Wenn 4) ja, wie wird mit den Noten die Unterschiedlichkeit der Leistung in einem Kernfach auf erhöhtem Niveau gegenüber der Leistung in einem Kernfach auf grundlegendem Niveau in den Zwischenzeugnissen und in den Abiturprüfungen ausgedrückt?

6. Bis wann ist es nach der Prüfungsordnung möglich, während der Oberstufe das Niveau der Kernfächer zu wechseln?

7. Ist es nach der Prüfungsordnung möglich, im letzten Semester vor dem Abitur das Niveau der Kernfächer zu wechseln?

8. Wenn 7) ja, rechnet der Senat damit, dass Schüler zur Verbesserung ihrer Abiturnote trotz besserer Leistungsmöglichkeiten kurz vor dem Abitur gezielt ein Kernfach auf grundlegendem Niveau belegen und in die Abiturprüfung einbringen?

9. Wenn 7) ja, rechnet der Senat damit, dass Schüler zur Verbesserung ihrer Abiturnote trotz geringer Leistungsmöglichkeiten kurz vor dem Abitur gezielt ein Kernfach auf höherem Niveau belegen, weil sie dieses Fach nicht in die Abiturprüfung einbringen müssen?

10. Ist es nach der derzeitigen Abiturregelung möglich, dass Schüler anderer Bundesländer sich im Abitur in zwei Kernfächern auf erhöhtem Niveau prüfen lassen müssen, Schüler in Hamburg dagegen in einem Kernfach auf erhöhtem und in einem zweiten Kernfach auf grundlegendem Niveau prüfen lassen?

11. Wenn 10) ja, wie wird mit den Noten die Unterschiedlichkeit der Leistung zwischen dem Hamburger Abitur und dem Abitur in anderen Bundesländern ausgedrückt?

12. Gibt es bereits Regelungen an den Universitäten, wie bei der Bewertung der Abiturdurchschnittsnote für den Numerus Clausus die Unterschiedlichkeit von Kernfächern auf niedrigem und Kernfächern auf erhöhtem Niveau berücksichtigt wird?