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Projekt „Haus des Waldes“ auf der IBA

Montag, 03.01.2011

Auf den Seiten der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) (http://hdw-hamburg.de) ist zu lesen, dass die SDW in Wilhelmsburg auf den Flächen der Internationalen Bauausstellung das „neue Haus des Waldes“ plant. Untergebracht werden sollen hier demnach Seminar- und Workshopräume, eine Bibliothek und ein Restaurant.

 

Mittlerweile heißt es, dass die SDW das Haus des Waldes um eine Hotelnutzung erweitern will.

 

Ich frage den Senat:

 

1. In der Drucksache 19/6839 hieß es, dass in der Neuen Mitte Wilhelmsburg südlich der Neuenfelder Straße ein Wohn-, Dienstleistungs- und Hallenkomplex vorgesehen wäre und das „Haus des Waldes“ (HdW) im nördlichen Teil des Gebäudekomplexes geplant sei. Der vorgesehene Standort läge in den Grenzen des Bebauungsplanentwurfs Wilhelmsburg 90; die Beschlussfassung der Bezirksversammlung und die Vorweggenehmigungsreife waren für den September 2010 erwartet worden.

 

a. Wurden für das HdW-Projekt auf dem IBA-Gelände bereits Anträge gestellt und wenn ja, wann, was wurde beantragt, welchen Inhalt hatten die Anträge und bei welcher Behörde beziehungsweise Dienststelle wurden sie gestellt?

b. Ist es zutreffend, dass das HdW/Mehrzweckgebäude nun auf dem IBA-Gelände entstehen soll? Ist dies an dem Standort genehmigungsfähig?

c. Welches inhaltliche Konzept soll mit dem HdW in Wilhelmsburg verfolgt werden und wie soll das HdW in die IBA eingebunden werden?

d. Was qualifiziert das HdW als Beitrag für die IBA?

e. Sind Befreiungen für die Errichtung des HdW an diesem Standort erforderlich und wenn ja, welche und in welchem Umfang?

f. Wie viele Parkplätze müssen aufgrund der erweiterten Nutzung für diesen Standort nachgewiesen werden und wo sollen diese entstehen?

g. Die genaue verkehrliche Erschließung des Grundstücks sollte im Rahmen der Konkretisierung der IBA- und igs-Planung rund um den Wohn-, Dienstleistungs- und Hallenkomplex festgelegt werden. Gibt es hierzu mittlerweile konkretere Planungen und wenn ja, welche?

 

2. Welche Hotelplanungen der SDW im Zusammenhang mit dem Haus des Waldes-Projekt auf der IBA sind dem Senat bekannt?

 

a. Ist es zutreffend, dass das sog. HdW nun mit einem Hotel betrieben werden soll?

b. Seit wann sind diese Planungen welchen Stellen bekannt?

c. Auf welcher Fläche soll hier eine Hotelnutzung hier erfolgen?

d. Wie viele Zimmer/ Betten sind geplant?

e. Wer wird das Hotel betreiben?

 

3. Für das HdW wurde bislang von durchschnittlich rund 65.000 Besuchern jährlich ausgegangen. Inwieweit verändert sich diese Kalkulation durch die Hotelerrichtung?

 

4. Für das HdW-Gebäude war eine Gastronomie geplant.

 

a. Wie groß wird die Gastronomie werden?

b. Wird die Gastronomie für Besucher und Übernachtungsgäste geplant und wenn ja, inwiefern bzw. wenn nein, warum nicht?

c. Welche Art von Gastronomie ist geplant?

d. Welche Öffnungszeiten sind geplant?

 

5. Inwieweit stehen die geplante Gastronomie sowie die Hotelnutzung in Konkurrenz zu anderen IBA-Projekte und in welcher Form?

 

6. Das genaue Investitionsvolumen des HdW in Wilhelmsburg war der zuständigen Behörde in der Drs. 19/6839 noch nicht bekannt, so dass auch die Höhe möglicher öffentlicher Mittel noch nicht benannt werden konnte. Durch einen Hotelzubau dürften die Gesamtkosten erheblich ansteigen. In der Drs. 19/8247 werden die Gesamtkosten des Projektes mit 12.983.000, - EUR beziffert. 8.983.000 EUR davon sollen privat finanziert werden. Der Bund steuert 3 Mio. EUR und die Stadt Hamburg 1 Mio. EUR bei.

 

a. Sind die Kosten mit oder ohne Mehrwertsteuer kalkuliert worden?

b. Wer sind die privaten Partner des Objektes?

c. Wie teilen sich die Kosten für die jeweils geplanten Nutzungen (Ausstellungsbereich, Gastronomie, Hotel, etc.) auf und in welcher Höhe jeweils?

d. Für welche Teile des Projektes sollen öffentliche Mittel in welcher Höhe eingesetzt werden?

e. Welche Betriebskosten (inkl. Mehrwertsteuer oder ohne?) sind mit dem Haus des Waldes – inkl. Hotel – jährlich verbunden und wer trägt diese?

 

7. Die SDW ist zusammen mit der der Stiftung Unternehmen Wald, Deutschland e.V., Gesellschafter der einfal GmbH, dem Eimsbütteler Beschäftigungsträger.

 

a. Wie, bei welchen Unternehmensteilen und in welcher Weise wird einfal GmbH beim Betrieb des HdW in Wilhelmsburg tätig werden?

b. In welchem Umfang und auf welcher Grundlage werden welche Dienstleistungen von der einfal GmbH im Rahmen des Betriebs des HdW in Wilhelmsburg aus Mitteln der Stadt, des Bundes und der Europäischen Gemeinschaft bezuschusst werden?

 

8. In der Drs. 19/6450 waren in der Anlage 2 die Maßnahmen im Konjunkturprogramm II des Bundes (Datenstand: 15. Mai 2010) aufgeführt. Unter anderem auch das Vorhaben BWA 7 – Haus des Waldes – mit 4 Millionen Euro. 1 Million Euro sollen demnach im Jahr 2010, 3 Millionen Euro im Jahr 2011 abfließen.

 

a. Inwieweit entspricht die Maßnahmenbeschreibung des Projektes HdW in der Drs. 19/6450 noch den aktuellen Planungen?

b. Welche Änderungen hat es gegebenenfalls in der Beschreibung gegeben?

c. Was sieht der gegebenenfalls aktualisierte Liquiditätsplan vor?

d. Was sieht der gegebenenfalls aktualisierte Zeitplan vor?

e. Wann und in welcher Form wird gegebenenfalls die Bürgerschaft über die veränderte Projektbeschreibung informiert?

f. Welche Vorschriften bzw. Richtlinien haben der Bund bzw. die FHH für den Fall einer Änderung der Projektbeschreibung vorgesehen? Werden sie bei dem Projekt HdW jeweils eingehalten?

g. Welche Behörden bzw. Dienststellen und öffentliche Unternehmen sind mit den „neuen“ HdW seit wann und warum befasst?

 

9. Das zuvor in Niendorf projektierte HdW sollte auf einem 17.960 m² großen Grundstück realisiert werden, das die Stadt der SDW im Rahmen eines Erbbaurechtes zur Verfügung stellen wollte.

 

a. Wird die SDW auch in Wilhelmsburg ein kostenloses Erbbaugrundstück von der Stadt erhalten?

b. Wenn ja – für welche Zeit wird das Erbbaurecht verliehen, wie groß ist das Grundstück und welchen Wert hat das Grundstück?

c. Wenn nein – welchen Pachtzins muss die SDW entrichten und wie lange läuft der Vertrag?

d. Wird die SDW das Grundstück erwerben, falls die für den Neubau des HdW erforderliche Fläche nicht im Erbbaurecht zur Verfügung gestellt wird?

e. Wenn ja – zu welchen Bedingungen?

f. Wenn nein - welches Rechtsverhältnis besteht dann zwischen SDW und FHH hinsichtlich des Grundstückes?

g. Ist die Kommission für Bodenordnung mit der Vergabe des Grundstückes an die SDW befasst worden, wenn ja – wann und mit welchem Ergebnis und wenn nein – warum nicht?

h. Wann und in welcher Form wird die Bürgerschaft ggf. über die Grundstücksvergabe informiert?

 

10. Der Baubeginn war für den Dezember 2010 geplant; die Fertigstellung sollte im Juni 2011 erfolgen. (vgl. Drs. 19/6839)

Ist dieser Zeitplan nach wie vor aktuell und wenn nein, wie sieht der Zeitplan nun aus?