Zum Hauptinhalt springen

Prüfung möglicher Dienstpflichtverletzung ehemaliger Mitarbeiter der BWA

Freitag, 06.08.2010

Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, was Anlass für eine Prüfung gewesen ist, antwortet der Senat: „Anlass für die Prüfung waren Nachfragen im Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority (HPA).“ (Drs. 19/6499 – Antwort zu Frage 2).

 

Auf meine Nachfragen in Drucksache 19/6782 (Fragen 1-5) antwortet der Senat, er sieht grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten.

 

Unabhängig vom Umfang der Auskunftspflicht des Senats über Angelegenheiten der HPA, der schon mehrfach zwischen Senat und Bürgerschaft umstritten gewesen ist, hat in dieser Angelegenheit der Senat von sich aus berichtet, dass Anlas für die Prüfung Nachfragen im Aufsichtsrat gewesen sind (Drs. 19/6499). Vor diesem Hintergrund verletzt der Senat meine sich aus der Hamburger Verfassung in Verbindung mit dem HPA-Gesetz bestehenden Auskunftsansprüche jedenfalls hinsichtlich der Fragen 1 und 5 in Drs. 19/6782. Eine Beantwortung dieser Fragen bezieht sich auf sog. formelle Aspekte, zu der der Senat ohne jeden Zweifel aufgrund seiner Antwort in Drs. 19/6499 (Antwort zu 2) verpflichtet ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich erneut und weise vorsorglich darauf hin, dass ich bei erneuter Nichtbeantwortung wiederum die notwendigen weiteren Schritte zur Sicherung meiner Rechte als Abgeordneter einleiten werde.

 

Ich frage den Senat:

 

1. In welcher Sitzung des Aufsichtsrates der HPA (Datum) wurden unter welchem Tagesordnungspunkt „Nachfragen gestellt, die Anlass für die Prüfung waren“?

 

2. Hat der Aufsichtsrat der HPA hinsichtlich einer solchen Prüfung einen Beschluss gefasst?