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Prüfungen der Anwaltssozietät Freshfields Burckhaus Deringer und personelle Konsequenzen bei der HSH Nordbank

Freitag, 13.11.2009

Laut einer Pressemitteilung der HSH Nordbank hat sich deren Aufsichtsrat am 10. November 2009 mit dem Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP befasst, das der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Peiner im April 2009 in Auftrag gegeben hatte (vgl. Drs. 19/3411, 19/3783, 19/4295 und 19/4507). Die Anwaltssozietät hatte geprüft, ob Vorstände der Bank in vollem Umfang ihre Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung erfüllt haben.

Die Bank hat ferner darüber informiert, der Aufsichtsrat habe die Bestellung der Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich und Peter Rieck widerrufen. Zudem seien bei zwei weiteren früheren Vorstandsmitgliedern, Hartmut Strauß und Eckehard Dettinger-Klemm, Pflichtverletzungen festgestellt worden. Auch in diesen Fällen, so die Pressemitteilung der Bank, werde der Aufsichtsrat das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen prüfen.

Ich frage den Senat:

1. a) Auf welchen Zeitraum bezog sich die Prüfung der Kanzlei und welche Sachverhalte sind im Einzelnen Gegenstand der Prüfungen der Anwaltssozietät gewesen?

b) Welcher Art waren die Vorgänge, bei denen die Anwaltssozietät Fehlverhalten auf Seiten des Vorstands festgestellt hat, in welchen Jahren haben sie sich jeweils zugetragen und welche Angaben können zu den einzelnen Sachverhalten gemacht werden?

2. Enthält das Rechtsgutachten Empfehlungen, wie die Bank bzw. der Aufsichtsrat weiter vorgehen soll? Welche Empfehlungen formuliert die Anwaltssozietät in strafrechtlicher, arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht?

3. Waren der Aufsichtsrat oder seine Gremien in der Vergangenheit an Vorgängen beteiligt, bei denen die Anwaltssozietät pflichtwidriges Verhalten von Vorstandsmitgliedern beanstandet? Wann und bei welchen Sachverhalten war dies der Fall und welcher Art war die Befassung des Aufsichtsrats, hat er das Vorgehen des Vorstands gebilligt oder wurde das Aufsichtsgremium lediglich im Vorwege oder im Nachhinein informiert?

4. Der Mitteilung der Bank ist im Ergebnis zu entnehmen, in ihrem Rechtsgutachten habe die Anwaltssozietät Pflichtverletzungen der bisherigen Vorstände Rieck und Friedrich sowie der früheren Vorstände Strauß und Dettinger-Klemm festgestellt.

4.1. Peter Rieck war seit Gründung der HSH Nordbank AG im Juni 2003 Mitglied des Vorstands und zuvor stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Landesbank gewesen.

a) Ab wann und in welchen Jahren hat sich Herr Rieck nach den Feststellungen des Rechtsgutachtens pflichtwidrig verhalten?

b) In wie vielen Vorgängen ist Herrn Rieck laut Anwaltssozietät ein Fehlverhalten vorzuwerfen und welche Angaben können darüber gemacht werden, um welche Sachverhalte es sich handelte?

c) Welcher Art sind die Pflichtverletzungen, die die Anwaltssozietät Herrn Rieck vorwirft (z. B. Informationsdefizite, organisatorische Mängel, zu hohe Risikobereitschaft)?

d) Aus welchen Gründen hat der Aufsichtsrat die Bestellung Herrn Riecks zum Vorstand widerrufen? Erfolgte die Abberufung aufgrund von Feststellungen des Rechtsgutachtens?

e) Hatten aktuelle oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrats bereits vor der Berichterstattung durch die Anwälte Kenntnis von solchen Sachverhalten, die den Rügen der Anwaltssozietät zugrunde lagen, welche zur Abberufung Herrn Riecks aus dem Vorstand geführt haben?

4.2. Jochen Friedrich war seit Mai 2007 Kapitalmarktvorstand der HSH Nordbank AG.

a) Ab wann und in welchen Jahren hat sich Herr Friedrich nach den Feststellungen des Rechtsgutachtens pflichtwidrig verhalten?

b) In wie vielen Vorgängen ist Herrn Friedrich laut Anwaltssozietät ein Fehlverhalten vorzuwerfen und welche Angaben können darüber gemacht werden, um welche Sachverhalte es sich handelte?

c) Welcher Art sind die Pflichtverletzungen, die die Anwaltssozietät Herrn Friedrich vorwirft?

d) Aus welchen Gründen hat der Aufsichtsrat die Bestellung Herrn Friedrichs zum Vorstand widerrufen? Erfolgte die Abberufung aufgrund von Feststellungen des Rechtsgutachtens?

e) Hatten aktuelle oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrats bereits vor der Berichterstattung durch die Anwälte Kenntnis von solchen Sachverhalten, die den Rügen der Anwaltssozietät zugrunde lagen, welche zur Abberufung Herrn Friedrichs aus dem Vorstand geführt haben?

4.3. Hartmut Strauß war offenbar seit dem Jahr 2001 Vorstand der Hamburgischen Landesbank und bis zu seinem Ausscheiden 2007 als Mitglied des Vorstands der HSH Nordbank AG unter anderem für das Kreditrisikomanagement zuständig.

a) Ab wann und in welchen Jahren hat sich Herr Strauß nach den Feststellungen des Rechtsgutachtens pflichtwidrig verhalten?

b) In wie vielen Vorgängen ist Herrn Strauß laut Anwaltssozietät ein Fehlverhalten vorzuwerfen und welche Angaben können darüber gemacht werden, um welche Sachverhalte es sich handelte?

c) Welcher Art sind die Pflichtverletzungen, die die Anwaltssozietät Herrn Strauß vorwirft?

d) Hatten aktuelle oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrats bereits vor der Berichterstattung durch die Anwälte Kenntnis von solchen Sachverhalten, welche die Anwaltssozietät gerügt hat?

4.4. Eckehard Dettinger-Klemm war in den Jahren 2005 und 2006 Mitglied des Vorstands der HSH Nordbank AG und zuständig für die Bereiche ´Capital Markets` sowie `Portfolio Management and Investments`.

a) Ab wann und in welchen Jahren hat sich Herr Dettinger-Klemm nach den Feststellungen des Rechtsgutachtens pflichtwidrig verhalten?

b) In wie vielen Vorgängen ist Herrn Dettinger-Klemm laut Anwaltssozietät ein Fehlverhalten vorzuwerfen und welche Angaben können darüber gemacht werden, um welche Sachverhalte es sich handelte?

c) Welcher Art sind die Pflichtverletzungen, die die Anwaltssozietät Herrn Dettinger-Klemm vorwirft?

d) Hatten aktuelle oder frühere Mitglieder des Aufsichtsrats bereits vor der Berichterstattung durch die Anwälte Kenntnis von solchen Sachverhalten, welche die Anwaltssozietät gerügt hat?

4.5. Enthält das Rechtsgutachten Feststellungen, nach denen weitere aktuelle oder frühere Mitglieder des Vorstands ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht immer vollständig nachgekommen sind?

a) Bei welchen Vorständen hat die Anwaltssozietät jeweils in welchen Jahren Fehlverhalten festgestellt, um welche Sachverhalte ging es dabei und welcher Art waren die Pflichtverletzungen?

b) Kommt das Rechtsgutachten insbesondere zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Vorstandsvorsitzende seinen Pflichten stets einwandfrei erfüllt hat?

5. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen gibt es für die bisherigen Vorstände Friedrich und Rieck?

a) Die Bank hat in einer Pressemitteilung mitgeteilt, der Aufsichtsrat habe seinen Vorsitzenden beauftragt, mit den Herren Friedrich und Rieck „einen Aufhebungsvertrag abzuschließen bzw. den Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen“. Wie ist das („bzw.“) zu verstehen? Wird mit Herrn Friedrich ein Aufhebungsvertrag geschlossen, während Herrn Rieck gekündigt wird? Hat der Aufsichtsrat hinsichtlich beider Herren offen gelassen, ob die Trennung vertraglich oder im Wege der Kündigung erfolgt?

b) Wer entscheidet aufgrund welcher Kriterien, ob den bisherigen Vorständen, denen Fehlverhalten vorgeworfen wird, gekündigt wird oder ob Aufhebungsverträge geschlossen werden? Obliegt dies allein dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder hat er Dritte zu beteiligen?

c) Welche Regelungen beinhalten die Arbeitsverträge der beiden bisherige Vorstände für ihre Beendigung?

d) Gegen wen sind mittlerweile Kündigungen ausgesprochen worden, wann und mit Wirkung zu welchem Zeitpunkt?

e) Mit wem wurden inzwischen Aufhebungsverträge geschlossen, wann und mit Wirkung ab welchem Zeitpunkt?

f) Erhalten Herr Rieck und/oder Herr Friedrich aus Anlass der Vertragsbeendigung Abfindungen, andere Zahlungen oder sonstige Leistungen oder Ansprüche? Wenn ja, inwiefern und um welche Beträge geht es?

g) Erhalten Herr Rieck und/oder Herr Friedrich über den Monat November 2009 hinaus eine Vergütung oder vergleichbare Leistungen? Wenn ja, wie lange noch?

6. Welche strafrechtlichen Konsequenzen haben die Vorwürfe?

a) Die Bank hat in ihrer Pressemitteilung am 10. November 2009 angekündigt, sie werde das Rechtsgutachten der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Verfügung stellen. Ist das Gutachten dort eingegangen und wenn ja, wann genau?

b) Hat die Bank über die Übermittlung des Gutachtens hinaus strafrechtliche Schritte angestrengt, etwa Strafanträge gegen einzelne Vorstände gestellt? Wenn ja, wer wurde wann auf Veranlassung der Bank angezeigt?

7. Mit welchen zivilrechtlichen Konsequenzen müssen die betroffenen Vorstände rechnen?

a) Der Mitteilung der Bank ist im Ergebnis zu entnehmen, dass der Aufsichtsrat hinsichtlich der Pflichtverletzungen der vier Vorstände Rieck, Friedrich, Strauß und Dettinger-Klemm „nach eingehender Prüfung“ entscheiden will, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Hat diese Prüfung bereits begonnen? Erfolgt sie bankintern, durch die Sozietät Freshfields oder durch welche Dritte? Welche zeitlichen Maßgaben gibt es, wann erste Prüfungsergebnisse vorliegen sollten, und wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen?

b) Hat die Anwaltssozietät weitere Pflichtverletzungen von Vorständen festgestellt, hinsichtlich derer die Bank nicht beabsichtigt, Regressforderungen zu prüfen? Um wen handelt es sich, was wird ihnen vorgeworfen und weshalb kommen Schadensersatzforderungen nicht in Betracht?

8. Ist mit weiteren Vorwürfen zu rechnen?

Nachdem sich die – ursprünglich für Ende Mai angekündigte – Vorlage des Berichts durch die Anwaltssozietät verzögert hatte, war diese laut Senatsauskunft in Drs. 19/4295 von der Bank um Vorlage eines Zwischenberichts zum Ende des Monats Oktober 2009 gebeten worden.

a) Sind die Prüfungen der Anwaltssozietät mittlerweile vollständig abgeschlossen? Wenn nein, welche Sachverhalte sind noch nicht abschließend geprüft worden und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

b) Liegt der Bank mittlerweile der vollständige Bericht der Prüfungen der Kanzlei vor oder gibt es bisher lediglich einen Zwischenbericht?

c) Handelt es sich bei dem Rechtsgutachten, mit dem sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. November 2009 befasst hat, um den vollständigen Bericht nach Abschluss der Prüfungen der Anwaltssozietät oder um einen Zwischenbericht?

d) Seit wann liegt das Rechtsgutachten der Anwaltssozietät der Bank vor?

e) Seit wann liegt ein Bericht der Anwaltssozietät (endgültiges Rechtsgutachten? Zwischenbericht?) wem auf Senatsseite vor? Wann hat die Leitung der Finanzbehörde von dem Gutachten Kenntnis genommen?

f) Hat sich vor dem Aufsichtsrat dessen Präsidialausschuss oder welches andere Gremium des Aufsichtsrats mit dem Rechtsgutachten von Freshfields befasst?