Zum Hauptinhalt springen

Prüfungen im Rahmen zur Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis: Wie wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Montag, 21.06.2010

Bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen die Bezirksämter zur Klärung der finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts der betroffenen Personen und Familie ggf. Nachfragen an den oder die zuständigen Sozialversicherungsträger.

 

Um zu klären, wie, auf welcher Rechtsgrundlage und wie oft die zuständigen Behörden solche Prüfungen grundsätzlich vornehmen, bedarf es für weiterer grundlegender Informationen.

 

Daher fragen wir den Senat:

 

1. Wem darf der Sozialversicherungsträger außer dem Betroffenen Auskünfte erteilen?

Bitte im Einzelnen aufzählen sowie die entsprechende Rechtsgrundlage darlegen.

 

2. Zählen hierzu auch Dienststellen, welche sich mit Aufenthalts- und Niederlassungsgenehmigungen befassen?

 

a) Wenn ja, wie oft?

b) Wenn nein, warum sind die Bezirksämter befugt, diese Auskünfte einzuholen?

 

3. Aufenthaltserlaubnis

 

a) Welche Prüfungen nehmen die zuständigen Behörden bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich vor? Bitte ausführen.

 

b) Wie viele solcher Prüfvorgänge fallen pro Jahr an?

 

c) Für den Fall, dass es hierzu statistische Erhebungen gibt: Wie haben sich die entsprechenden Zahlen seit dem Jahr 2005 entwickelt? Bitte ausführen.

 

4. Niederlassungserlaubnis

 

a) Welche Prüfungen nehmen die zuständigen Behörden bei der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis grundsätzlich vor? Bitte ausführen.

 

d) Wie viele solcher Prüfvorgänge fallen pro Jahr an?

 

b) Für den Fall, dass es hierzu statistische Erhebungen gibt: Wie haben sich die entsprechenden Zahlen seit dem Jahr 2005 entwickelt? Bitte ausführen.

 

5. Existieren Vorschriften oder fachliche Anweisungen, welche sicherstellen, dass die Prüfungen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand betrieben werden?

 

a) Wenn ja, welche? Bitte im Einzelnen aufführen. Wenn nein, warum (noch) nicht?

 

b) Wie wird konkret gewährleistet, dass im Rahmen der Prüfungen nur Aspekte geprüft werden, welche für das jeweilige Verfahren entscheidend sind?

 

c) Wie lange dauern diese Prüfungen?

 

d) Gibt es hierfür zeitlich einschränkende Vorgaben? Wenn ja, welche? Bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht?