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PUA HSH Nordbank – Kosten für Anwälte durch Senatsmitglieder und Bedienstete der Verwaltung

Montag, 27.09.2010

Auf Anfrage hat der Senat mitgeteilt, dass Bedienstete der Stadt und frühere Senatoren im Zusammenhang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) HSH Nordbank nach Ermessen der Vorgesetzten Rechtsschutz aus Haushaltsmitteln erhalten, die Stadt also für die Kosten einer anwaltlichen Beratung aufkommt. Im Nachgang zu Drs. 19/7198 fragen wir den Senat:

1. In welcher Höhe sind der Freien und Hansestadt Hamburg nach aktuellem Stand Kosten im Zusammenhang mit der anwaltlichen Beratung und Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt beim PUA HSH Nordbank entstanden?

a) Wie verteilt sich dieser Betrag auf die einzelnen Personen (bitte wie gehabt aufschlüsseln)?

b) Wie kommt es zu dem erheblichen Unterschied in der Höhe der laut Senatsauskunft Drs. 19/7198 entstandenen Kosten für die Rechtsbeistände der Zeugen A (5.224,10 Euro) und B (1.775,25), welche Gründe gibt es dafür?

2. In welcher Höhe sind insofern Kosten hinsichtlich der anwaltlichen Beratung für ehemalige Senatsmitglieder entstanden und wie verteilt sich dieser Betrag auf einzelne Personen?

3. Welches Verfahren gilt für die Entscheidung über eine Übernahme der Kosten durch die Stadt?

a) Erfolgt der Kostenausgleich bzw. die Kostenerstattung nur auf Antrag der jeweiligen Zeugen oder auch auf Anregung der Vorgesetzten oder welcher Dritter?

b) Zu welchem Zeitpunkt im Vorfeld oder im Nachgang ihrer jeweiligen Vernehmungstermine haben die einzelnen Zeugen entsprechende Anträge gestellt?

c) Zu welchem Zeitpunkt und durch wen wurde auf anderem Wege die Kostenübernahme angeregt, erbeten oder veranlasst?

d) Wann genau wurde in den bisherigen Fällen jeweils von wem entschieden, dass die Kostenübernahme dem Grunde nach erfolgen soll?

4. Laut Senatsauskunft entscheiden die Dienstvorgesetzten jeweils über die Gewährung von Rechtsschutz aus Haushaltsmitteln.

a) Anhand welcher Kriterien und insbesondere auf Basis welchen Kenntnisstands treffen die Vorgesetzten diese Entscheidung?

b) Welche Gründe haben im Einzelnen bei den im PUA HSH Nordbank als Zeugen benannten Personen den Ausschlag für die Gewährung der Anwaltskosten gegeben?

c) Wer entscheidet über die Übernahme solcher Anwaltskosten, die für die Beratung aktueller oder früherer Mitglieder des Senats entstehen?

5. Ist es im Zusammenhang mit dem PUA HSH Nordbank vorgenommen, dass eine beantragte (oder sonst erwogene) Übernahme von Anwaltskosten abgelehnt wurde? Welche Gründe waren dafür maßgeblich?

6. Der Senat hat mitgeteilt, die Kostenerstattung erfolge auf Basis einer Vergütungsvereinbarung, welche die Rechts- und Abgabenabteilung der Finanzbehörde entworfen habe.

a) Nach welchen Kriterien bemisst sich die Höhe der jeweiligen Vergütung?

b) Seit wann genau gibt es diese Vergütungsvereinbarung? Wann und auf wessen Initiative wurde der Text formuliert?

c) Inwieweit und inwiefern ist die Leitung der Finanzbehörde an diesem Vorgang beteiligt gewesen? Wann genau haben jeweils der Präses und ggf. ein Staatsrat erfahren, dass eine Vergütungsvereinbarung entworfen werden soll und entworfen wurde?

7. Gibt es weitere Personen, die nicht Zeugen des PUA HSH Nordbank sind und die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss auf Kosten der Stadt anwaltliche Beratung erhalten? Um wen handelt es sich?