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Rechtliche Betreuung (II)

Dienstag, 28.12.2010

Um eine weitere Kostensteigerung für die Länder im Bereich der rechtlichen Betreuung zu vermeiden beziehungsweise dieser zu mildern, müssen Alternativen zur rechtlichen Betreuung gefördert und der zunehmenden Professionalisierung der Betreuung entgegengewirkt werden.

 

Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde:

1. Wie haben sich die Kosten der Stadt für die rechtliche Betreuung von 2005 – 2010 entwickelt? Wie verteilen sich diese auf jeweils Vergütungen von beruflichen Betreuern, Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche und sonstige Kosten? (Bitte absolut und prozentual darstellen.)

2. Wie viele Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten wurden 2009 und 2010 von der Betreuungsbehörde vorgenommen?

3. Wie viele Vorsorgevollmachten von Hamburgern sind im Zentralen Vorsorgeregister registriert? (Bitte jeweils für die Jahre 2005 – 2010 angeben.)

4. Wie viele Ehrenamtliche konnten in den Jahren 2005 – 2010 durch die zuständigen Stellen gewonnen werden?

5. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht sieht als Ursache für die zunehmende Professionalisierung in der Betreuung auch die „Regelungsdichte allgemein und insbesondere die Komplexität der Regelungen im Bereich der Sozialleistungen“ sowie den gleichzeitigen „Abbau von Beratung und Unterstützung durch die Sozial- und sonstigen Verwaltungsbehörden“.

a) Ist dieser genannte Abbau von Beratungsleistungen der Behörden für Hamburg zutreffend? In welchem zeitlichen Umfang wurden 2008 Beratung und Unterstützung von den jeweiligen Behörden angesetzt, wie viele 2010?

b) Sieht der Senat oder die zuständige Behörde in Beratung und Unterstützung durch Behörden eine Alternative für die Bestellung einer rechtlichen Betreuung?

c) Wenn ja, welche?

6. Der Abschlussbericht „Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts“ und das Gutachten des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik „Rechtliche Betreuung in Deutschland - Evaluation des zweiten Betreu-ungsrechtsänderungsgesetzes“ liegen seit 2009 vor. Sie enthalten Handlungsempfehlungen – diese werden von einer behördeninternen Arbeitsgruppe auf ihren Umsetzungsbedarf für Hamburg überprüft. Laut meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen 19/4160 und 19/7196 sollten die Ergebnisse dem Senat zu den Haushaltberatungen 2011/2012 beziehungsweise im Oktober 2010 vorgelegt werden. Ich frage daher:

a) Ist die Prüfung des Umsetzungsbedarfes abgeschlossen worden und wurden die Ergebnisse dem Senat bereits vorgelegt?

b) Wenn ja: Welche in den Abschlussberichten unterbreiteten Handlungsempfehlungen sollen in Hamburg wann und wie umgesetzt werden?

c) Wenn ja: Wann legt der Senat den Bericht der behördeninternen Arbeitsgruppe der Bürgerschaft vor?

d) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wann ist dann mit einer Vorlage zu rechnen?