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Rechtliche Betreuung (IV)

Dienstag, 18.01.2011

In Drs. 19/8262 sind unter Frage 1 die Kosten in Betreuungsangelegenheiten angegeben. Demnach beliefen sich die Gesamtausgaben für das Jahr 2009 auf 22.492.538 €. Im Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012, Einzelplan 2 Justizbehörde, werden als „Ergebnis 2009“ jedoch 22.661.000 € (S. 31) genannt.

 

Ich frage daher den Senat oder die zuständige Behörde:

1. Welche der beiden genannten Angaben ist richtig und wie erklärt der Senat das Zustandekommen dieser unterschiedlichen Zahlen?

 

In dem Bericht „Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts“ (abrufbar u.a. unter www.justiz.sachsen.de/smj/download/Ergebnisse_B-L-AG_Betreuungsrecht.pdf) von Mai 2009 sind als Anhang (S. 58) auch die Ergebnisse der „ISG Kostenabfrage der Länder – Übersicht der Jahre 2004 – 2008“ abgedruckt. Die dort genannten Zahlen der Freien und Hansestadt Hamburg zu den Gesamtkosten 2004 bis 2008 stimmen nicht mit denen aus Drs. 19/8262 zu Frage 1 überein, sondern weichen jeweils um mehr als 3 Millionen von einander ab.

2. Welche der genannten Angaben zu den Gesamtausgaben für Betreuungsangelegenheiten sind richtig und wie erklärt der Senat das Zustandekommen dieser unterschiedlichen Zahlen?