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„Rechtliche Betreuung“ und „Persönliches Budget“ II

Dienstag, 28.12.2010

Die Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets ist mit einer Reihe rechtlicher Angelegenheiten verbunden, die von den interessierten Personen besorgt werden müssen. Ein Beratungs- und Unterstützungsanspruch ist daher auch im Gesetz festgehalten: die notwendige Budgetassistenz muss bei der Bemessung des Persönlichen Budgets berücksichtigt werden. Näheres ist nicht geregelt. Wenn bei einer Person die Inanspruchnahme eines Persönlichen Budgets mit einer rechtlichen Betreuung zusammenfällt, ist die Frage, ob der rechtliche Betreuer die Budgetassistenz ausführen kann. Problematisch ist an dieser Stelle unter anderem, dass der Betreuer ein Insichgeschäft führen müsste und der Mehraufwand zurzeit nicht entsprechend vergütet würde.

 

Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde:

1. Wie viele Anträge auf das Persönliche Budget wurden im Jahr 2010 bislang beantragt? Wie viele hiervon wurden bewilligt und wie viele Menschen in Hamburg insgesamt nehmen das Persönliche Budget in Anspruch?

2. Wie groß ist der Anteil der Menschen, die ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen und gleichzeitig rechtlich betreut werden?

3. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde hieraus resultierende Probleme bekannt? Wenn ja, welche und wie plant der Senat diesen entgegen zu wirken?

4. Dem Vernehmen nach gehen rechtliche Betreuer davon aus, dass es ihnen aus rechtlichen Gründen untersagt ist, für eine Person die Budgetassistenz auszuführen, für die sie zugleich auch als rechtlicher Betreuter bestellt sind, da dies ein Insichgeschäft sei.

Teilt der Senat diese Auffassung?

Wenn ja, wie will er dieses Problem auflösen?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wie ist seine Rechtsauffassung dazu?

5. Dem Vernehmen nach wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Justiz eine Änderung der Budgetverordnung angestrebt, um die Problematik des Insichgeschäfts eines rechtlichen Betreuers bei der zusätzlichen Durchführung der Budgetassistenz im Rahmen des Persönlichen Budgets auszuräumen.

a) Sind dem Senat Vorhaben dieser Art bekannt? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen.

b) Wie steht der Senat zu einer solchen Änderung?