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„Rechtliche Betreuung“ und „Persönliches Budget“ (III)

Montag, 17.01.2011

Ich frage den Senat oder die zuständige Behörde:

1. In Drucksache 19/5181 wurde für das Jahr 2009 angegeben, dass 61 Persönliche Budgets beantragt und davon 26 bewilligt wurden. „Die übrigen wurden entweder zurückgezogen oder befinden sich noch in der Abarbeitung“.

Verstehen sich die 69 Anträge auf ein Persönliches Budget aus dem Jahr 2010 inklusive der schon 2009 gestellten, jedoch nicht mehr in dem Jahr bearbeiteten Anträge? Wenn ja, wie viele waren dies genau? Wenn nein, wie viele Anträge wurden dann insgesamt für 2009 bewilligt?

2. Laut Drucksache 19/5181 nahmen im Jahr 2009 67 Menschen ein Persönliches Budget in Anspruch. Im Jahr 2010 wurden 63 Anträge hierauf bewilligt (Drucksache 19/8263). Dementsprechend könnte die Zahl der Bezieher bei 130 liegen. Real ist diese Zahl jedoch deutlich geringer ausgefallen, zurzeit nehmen 100 Personen das Persönliche Budget in Anspruch. Wie lässt sich diese Diskrepanz erklären? Wie beurteilt der Senat dies?

3. In welchen Aufgabenkreisen, die rechtlichen Betreuern zugewiesen werden, wäre auch der Abschluss eines Vertrages mit einem Budgetassistenten von der Betreuung umfasst?

4. Der Senat ist der Meinung, dass sich die Situation für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer in Bezug auf die Frage des Insichgeschäfts unterschiedlich darstellt. Worauf wird hier Bezug genommen?