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Reduzierung der Verwaltungskosten in der Kulturbehörde

Mittwoch, 29.09.2010

Der Hamburger Senat hat angekündigt, dass er in der Behörde für Kultur und Medien mit einem eigenen Konsolidierungsbeitrag Einsparungen in der Verwaltung erbringen will. Dieser soll gemessen an den Gesamtausgaben höher ausfallen als der Beitrag der Kultureinrichtungen. 400tsd Euro sollen durch eigene Einsparungen erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welcher Standort soll aufgegeben werden?

 

2. Nach welchen Kriterien sollen die Aufgabe eines Standortes und die Zusammenlegung von Aufgaben vorgenommen werden?

 

3. Wie wird sichergestellt werden, dass keine wesentlichen Aufgaben wegfallen und ersatzlos gestrichen werden?

 

4. Mit welchen konkreten Maßnahmen gestaltet sich die Zusammenlegung von Aufgaben?

 

5. Welche zeitlichen Abläufe sind dabei vorgesehen?

 

6. Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei der Aufgabe eines Standortes und die Zusammenlegung von Aufgaben aus? Entstehen neben den Einsparungen auch Mehrkosten bei der Zusammenlegung von Aufgaben, und wenn ja, welche?