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Reform der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern (3)

Mittwoch, 17.02.2010

Als „nicht zukunftsfähig“ bezeichnete der Vizepräsident der Universität Hamburg Prof. Holger Fischer in der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 19.1.2010 die Personalstruktur des Fachbereichs Erziehungswissenschaften. Hintergrund sind Kürzungen in der Lehrerbildung, die ein Ergebnis des neuen Struktur- und Entwicklungsplans (STEP) sind und auf breite Kritik in der Universität stießen.

So führt der Senat in der Drs. 19/4748 aus, dass das wissenschaftliche

Personal des Fachbereichs Erziehungswissenschaft im Jahre 2012 nur noch 61

Lebenszeitprofessuren umfassen soll. Diesen Professuren sollen 11

wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (Doktorandenstellen) zugeordnet werden.

Daraus ergäbe sich eine Relation von 0,18 Doktorandenstellen pro

Professur. Damit würden die Chancen des Fachbereichs Erziehungswissenschaft schwinden, auch zukünftig profilierte Bewerberinnen und Bewerber für Professuren gewinnen zu können, und die Hamburger Erziehungswissenschaft liefe Gefahr, ihre hervorragende Stellung als einer der forschungsstärksten Fachbereiche der Universität Hamburg und einer der forschungsstärksten erziehungswissenschaftlichen Fachbereiche im bundesrepublikanischen Vergleich zu verlieren.

Fraglich sind überdies die Angaben des Senats zu den Lehramtsanfängerzahlen in 19/4748.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger hatte der Fachbereich Erziehungswissenschaft im Wintersemester 2009/2010 zu verzeichnen? Gab es Abweichungen von der Zielzahl von rund 900 Studienanfängerinnen und Studienanfängern in allen Lehramtsstudiengängen, die in Drs. 19/2414 genannt wird?

2. In welchen Fakultäten der Universität Hamburg gab es im Wintersemester 2009/2010 welche Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlichen Studienanfängerzahlen, und welche Folgen für die Mittelverteilung ergeben oder ergaben sich hieraus?

3. Wie hoch ist der Gesamtkostenansatz pro Lehrveranstaltungsstunde (LVS) in den verschiedenen Fakultäten der Universität Hamburg derzeit, und wie bewertet der Senat diese Zahlen?

4. Wie viele Doktorandenstellen pro Lebenszeitprofessuren gibt es im Universitäts-Durchschnitt und in den einzelnen Fakultäten wie bewertet der Senat diese Relationen?

5. Der Drs.19/2414 ist zu entnehmen, dass Einsparungen durch die Verkürzung des Referendariats in Höhe von 7.312.000 Euro an den Gesamthaushalt abgeführt wurden. Weshalb wurden diese Mittel oder Teile der Einsparungen, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Absolventen, nicht zu Zwecken der Lehrerausbildung verwendet?

 

6. Mit der Umstellung auf das BA/MA-System im Fachbereich Erziehungswissenschaften werden die Staatsprüfungen und damit auch das Lehrerprüfungsamt überflüssig. Auf den Fachbereich Erziehungswissenschaft kommen dagegen zusätzliche Prüfungslasten zu.

Wie hoch beziffert der Senat die Einsparungen im Lehrerprüfungsamt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)

Werden die eingesparten Mittel der Lehrerbildung zu Gute kommen? Wenn ja: In welcher Höhe? Wenn nein: Weshalb nicht?