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Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) nicht verfassungskonform – Wie ist Hamburg in die Neuberechnung einbezogen?

Donnerstag, 19.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 entschieden, dass die Vorschriften des SGB II „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz IV bezeichnet), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Das Gericht hat sich nicht zur Angemessenheit der Höhe der Regelleistungen geäußert, sondern deren Berechnungs- und Bemessungsgrundlage als nicht sachgerecht und nicht nachvollziehbar in Frage gestellt.

Der Bundesgesetzgeber ist gefordert bis zum 1.1.2011 eine Neuregelung in Kraft treten zu lassen. Dabei seien „… alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“

Es geht demnach um eine grundlegende Neuregelung für die nicht mehr viel Zeit bleibt. In der Öffentlichkeit wird derzeit aber nur ein, wenn auch wichtiger Teilaspekt diskutiert: Wie kann Kindern aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ein besserer Zugang zu Bildungsmaßnahmen und sportlichen Aktivitäten ermöglicht werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte einen sogenannten Bildungschip einführen, mit denen z.B. das Essengeld in der Schule, Nachhilfeunterricht, das Erlernen eines Musikinstrumentes oder der Sportverein bezahlt werden können. Das richtige Ziel, die Teilhabe von Kindern aus ärmeren Familien an Bildung, Kultur, Sport und anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erhöhen, kann nur gelingen, wenn hier Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Es bedarf einem zwischen diesen abgestimmten Gesamtkonzept, bei dem auch zu klären ist, wer welche Kosten zu tragen hat.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Kinder in Hamburg leben derzeit im Bezug von Leistungen nach dem SGB II?

2. Wie hat sich deren Zahl in den letzten zwei Jahren entwickelt?

3. In wieweit sind die Bundesländer und damit auch der Hamburger Senat in die Entwicklung eines Konzepts zur Neubemessung der Regelsätze einbezogen?

4. In wieweit werden die Bundesländer und damit auch der Hamburger Senat in die Diskussion und Entwicklung eines sog. Bildungschips einbezogen?

5. Welche Äußerungen gibt es bisher Seitens der Bundesregierung, bzw. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche Kosten bei der Einführung eines Bildungschips auf Hamburg zukämen?

6. Wie steht der Hamburger Senat zur Einführung eines sog. Bildungschips für Kinder, deren Familien im Bezug von Leistungen nach dem SGB II sind? Wie steht der Senat zur Ausweitung des Bildungschips auf andere „ärmere“ Familien?

7. Wer ist jeweils von Seiten des Senats an entsprechenden Arbeitsgruppen, Kommissionen oder Gesprächen beteiligt?

8. Was ist dem Senat bisher über die der Neuberechnung der Regelsätze zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen bekannt?