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Regulierungsbehörde und -entgelte

Dienstag, 08.02.2011

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen ("Netzbetreiber") werden durch die Bundesnetzagentur (BNA) und die Landesregulierungsbehörden kontrolliert. Die Regulierungsbehörden sollen sicherstellen, dass Zugang und Nutzung des Energieversorgungsnetzes für alle Netznutzer fair gestaltet ist, damit mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung, Energiehandel und Energielieferungen ermöglicht wird. Die Bundesnetzagentur leistet hierzu einen Beitrag durch die Genehmigung der Netzentgelte für die Durchleitung von Strom und Gas, die Verhinderung bzw. Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für Lieferanten und Verbraucher, die Standardisierung von Lieferantenwechselprozessen und die Verbesserung von Netzanschlussbedingungen für neue Kraftwerke.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Behörde genehmigt für Hamburg die Netzentgelte für die Durchleitung von a) Strom und b) Gas und ist c) für die weiteren o.g. genannten Aufgaben zuständig?

 

2. Wie hoch sind z. Zt. die Entgelte jeweils für a) Strom pro kW/h und b) Gas pro cbm (oder einer anderen zugrundeliegenden Einheit)?

 

3. Wie haben sich diese Entgelte jeweils für a) Strom und b)Gas seit Bestehen der BNA jeweils entwickelt?

 

4. Wie hoch ist der Verbrauch von a) Strom bzw. b) Gas in der Gesamtstadt im Bereich von Hamburg - nach Möglichkeit unterteilt nach privaten Haushalten, gewerbliche Wirtschaft/Industrie/Hafen sowie der öffentlichen Hand (Behörden/öffentliche Unternehmen/Einrichtungen etc.)?

c) Wie haben sich o.g. Verbrauchszahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

 

5. Wie hoch ist das Aufkommen der Netzentgelte in Hamburg für die Durchleitung von a) Strom/pro Jahr und b) Gas/pro Jahr?

c) Wie haben sich diese Zahlen seit Bestehen der Bundesnetzagentur entwickelt?

 

6. Welche Strom und Gasmengen wurden in Hamburg in den letzten fünf Jahren jeweils zu Endabnehmern außerhalb von Hamburg durchgeleitet und wie hoch war das Aufkommen an Netzentgelten dafür jeweils?