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Reinigung des Schlossgrabens in Bergedorf

Dienstag, 26.01.2010

Das Inkrafttreten der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 mit dem Ziel, den guten ökologischen Zustand aller Gewässer bis 2015 zu erreichen, stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer gemeinschaftlich, ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung aller EU-Staaten dar. Auch Hamburg muss für alle Oberflächen- und Grundgewässer einen guten ökologischen Zustand bis zum Jahr 2015 erreichen.

Der äußere Grabenbereich um das Bergedorfer Schloss soll in diesem Jahr für 130.000 Euro entschlammt werden. Mit dem Teich östlich des Schlosses am Kaiser-Wilhelm-Platz bot der Graben mit dem stillstehenden flachen Wasser stets eine trübe Oberfläche, weil Laub und Schmutz vor Ort blieben und im Wasser verrotteten. Die in den letzten Jahren immer häufiger in den Randlagen des Gewässers angebrachten Warnzettel der Schädlingsbekämpfer (Ratten) machen deutlich, welche Gefahren in den stillstehenden Gewässern des Schlosses lauern. Nach einer Entschlammung wird der Graben in den nächsten Jahren wieder verschlammen. Eine grundsätzliche Hilfe gegen (Wieder-) Verschlammung könnte der Einbau einer Stromumlenkungswand sein, die eine regelmäßige Durchspülung und Sauerstoffanreicherung des Grabens ermöglicht. Eine Stromumlenkungswand funktioniert mit Erfolg in Hamburg am Köhlfleet.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

 

1. Welche Erkenntnisse liegen der Nachfolgebehörde des Amtes für Strom und Hafenbau (Hamburg Port Authority) bzw. den mit Reinheit des Wassers befassten Behörden und Ämtern der FHH aus dem Betrieb mit der Stromumlenkungswand vor?

 

2. In welcher Form wurden die Erkenntnisse des Betriebes mit der Stromumlenkungswand am Köhlfleet an alle mit dem Wasser befassten Behörden und Ämtern, also auch den Bezirksämtern, weitergeleitet?

 

3. Beabsichtigt der Senat an weiteren Wasserläufen der FHH den Bau von Stromumlenkungswänden? Wenn ja, welche Gebiete der FHH sind dies?

 

4. Teilt der Senat die Auffassung, dass eine Stromumlenkungswand zur Durchströmung und Sauerstoffanreicherung in stillstehenden Gewässern führt?

 

5. Welches Fachamt oder Fachbehörde prüft in der FHH den Einsatz einer Stromumlenkungswand?

 

6. Welche weiteren Maßnahmen werden in Hamburg angewendet, um das Problem der Verschlickung in stehenden Gewässern zu beheben und wie viel kosten diese Maßnahmen bis 2015?

 

 

7. Kann am äußeren Schlossgraben des Bergedorfer Schlosses eine Stromumlenkungswand gebaut werden?

 

a. Wenn ja, was würde die Erstellung einer Stromumlenkungswand am Bergedorfer Schloss kosten und aus welchem Titel wäre dies zu finanzieren?

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

 

8. Wie lange wird es nach jetzigen Einschätzungen der Fachbehörde dauern, bis der äußere Schlossgraben des Bergedorfer Schlosses nach der jetzt anstehenden Entschlammung wieder verschlammt ist?

 

 

9. Schlammentnahme führt zu Eingriffen in das Ökosystem von Gewässern und gefährdet das Ziel einer ökologisch orientierten Gewässerbewirtschaftung bis 2015. Welche alternativen Maßnahmen zur Verhinderung von Verschlammung und Sauerstoffanreicherung in stehenden Gewässern werden in der FHH angewendet?