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Reiterstaffel für die Polizei Hamburg (dritte Nachfrage)

Donnerstag, 20.01.2011

Nach wiederholten Nachfragen zu den beabsichtigten Einsatzorten der Reiterstaffel der Polizei hat der Senat zuletzt in Drs. 19/6664 erklärt, ihr Einsatz werde sich „grundsätzlich - in Abhängigkeit der aktuellen polizeilichen Lage - an der Geeignetheit des Einsatzmittels Pferd orientieren“. Die Reiterstaffel werde „im gesamten Hamburger Stadtgebiet“ und lageangepasst auch bei Großeinsätzen eingesetzt werden. Eine „Präferenz bestimmter Örtlichkeiten“ bestehe dabei nicht, so der Senat: „Grün- und Erholungsanlagen werden derzeit seitens der Polizei nicht als schwerpunktmäßig zu bestreifende Einsatzgebiete gesehen.“ Allerdings würden „einzelne Bezirksämter einen Bedarf an Bestreifung vor allem größerer Park- und Waldflächen bzw. räumlich abgeschiedener Anlagen der Stadt formulieren.“

Nun ist zu hören, ein Einsatz der Reiterstaffel in Grünanlagen sei aufgrund der Rechtslage und der Vorschriften für Parks gar nicht möglich. Daher frage ich den Senat:

1. Sind Grün- und Erholungsanlagen „für das Einsatzmittel Pferd geeignet“?

2. Wird die Reiterstaffel „im gesamten Hamburger Stadtgebiet“ eingesetzt?

3. Welche Gebiete werden im Einzelnen seitens der Polizei „als schwerpunktmäßig zu bestreifende Einsatzgebiete gesehen“? (seit Herbst 2010 bis heute)

4. Welche Angaben sind zum bisherigen Einsatz der Reiterstaffel möglich, seit sie Ende September 2010 den Medien vorgestellt wurde?

a) Wo wurde die Reiterstaffel eingesetzt, in welchem Umfang und aus welchem Anlass?

b) In Drs. 19/6664 heißt es, für die Mitarbeiter der Reiterstaffel fallen wöchentlich 400 Personalstunden an. Welche Angaben sind dazu möglich, in welchem Stundenumfang und in welchem Anteil in den einzelnen Monaten Oktober bis Dezember 2010 jeweils Personalstunden für Einsätze (Streifen oder Großeinsätze) aufgewandt wurden?

5. Gibt es Regionen, in denen ein Einsatz (aus anderen als polizeitaktischen Gründen) derzeit nicht in Frage kommt, und worum geht es dabei?

6. Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es für einen Einsatz der Reiterstaffel in Grün- und Erholungsanlagen? Inwieweit sind diese gegeben und seit wann? Inwieweit fehlt es an Voraussetzungen und welche Änderungen sind nach Ansicht des Senats angebracht?

7. Wann und durch wen wurde auf Senatsseite geprüft, inwieweit die Voraussetzungen für einen Einsatz der Pferde in Grün- und Erholungsanlagen vorliegen, und seit wann liegen wem welche Ergebnisse vor?

8. Welche Bezirksämter haben „Bedarfe einer Bestreifung“ welcher Park- und Waldflächen bzw. räumlich abgeschiedener Anlagen der Stadt formuliert und wann?

9. Wenn eine Bestreifung von Parks und vergleichbarer Bereiche durch die Reiterstaffel nicht möglich oder zulässig ist, inwieweit erfolgt sie durch andere Einheiten?

10. Welche aktuellen Angaben können zu den Kosten der Reiterstaffel gemacht werden?

a) Inwieweit hat es (etwa bei den Sachkosten, der Unterbringung, der Anschaffung von Transport-LKWs etc.) Veränderungen zu den in Drs. 19/6664 vom Senat genannten Kosten gegeben? Bitte aufschlüsseln

b) In welcher Höhe sind Niedersachsen Aufwendungen zu erstatten und welche Kosten sind durch Dienstreisen im Zuge des Aufbaus der Reiterstaffel entstanden? Bitte aufschlüsseln