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Rückfallstatistik

Dienstag, 15.12.2009

Eine der wichtigsten Aufgaben des Strafrechts und des Strafvollzuges ist zu verhindern, dass Straftäter rückfällig werden. Um nähere Informationen über Häufigkeit von Rückfällen zu erhalten, hatte das Bundesjustizministerium vor einigen Jahren erstmals eine umfangreiche Statistik in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Studie erlauben nur bundesweite Feststellungen. Für die Fortentwicklung der Kriminal- und Strafvollzugspolitik wären auch Landeszahlen von großer Wichtigkeit.

Wir fragen den Senat:

1. Inwieweit und auf welcher Basis verfügen Senat bzw. zuständige Behörde über eine auf Hamburg bezogene Rückfallstatistik? Welche und mit welchem Inhalt?

2. Inwieweit gab oder gibt es für einzelne Vollzugs- und Sanktionsbereiche eigene Rückfallstatistiken? Auf welcher Basis? Welche und mit welchem Inhalt?

3. Welche Informationen liegen beim Senat bzw. der zuständige Behörde über Rückfallraten vor im Hinblick

a) auf die verschiedenen Sanktionsarten/Sanktionsgruppen

b) auf die Verhängung von Geldstrafe

c) auf die verschiedenen jugendstrafrechtlichen Reaktionen

d) auf die jeweilige Dauer freiheitsentziehender Sanktionen

e) auf bedingte/unbedingte Freiheits- und Jugendstrafen und Strafrestaussetzungen

f) auf ausgesetzte Freiheitsstrafen

g) auf verschiedene Maßregeln

h) auf verschiedene Deliktsgruppen der Bezugsentscheidung

4. Welche Ableitungen für Hamburg erlauben die bundesweiten Erhebungen (bitte begründen)?

5. Inwieweit halten Senat bzw. zuständige Behörde im Hinblick auf die Fortentwicklung der Kriminal- und Vollzugspolitik detailliertere Rückfallstatistiken für erforderlich? Was soll insoweit von wem bis wann hierzu unternommen werden?