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Rückgang der polizeilichen Präsenzstunden: Was bedeutet dies für die Arbeit des Kommissariats in Rahlstedt (PK 38)?

Freitag, 03.12.2010

Wie die Senatsantworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Dr. Andreas Dressel gezeigt haben, sind die sog. polizeilichen Präsenzstunden in diesem Jahr um 21,6 Prozent zurückgegangen.

Die mit den Präsenzstunden verbundenen Aufgaben hat der Senat in der Drs. 18/3652 folgendermaßen definiert: "Durchführung uniformierter Fuß-, Fahrrad- und Motorradstreifen durch Polizeivollzugsbeamte in der Öffentlichkeit. Neben den anlassunabhängigen Präsenzmaßnahmen ist auch die auftragsgebundene Durchführung von sichtbaren uniformierten Präsenzmaßnahmen umfasst, z. B. zur Verringerung der öffentlich wahrnehmbaren Drogenkriminalität, zur Verhinderung von Raubtaten sowie zur Überwachung des Straßenverkehrs".

 

Für den Bereich des PK 38, Rahlstedt war es sogar ein Minus von 37,8%.Waren es im Zeitraum Januar bis September 2009 noch 17.531 Präsenzstunden, kam man im gleichen Zeitraum 2010 nur noch auf 10.921 Stunden. (Vgl. Anlage zu Drs. 19/7716)

 

Am PK 38 in Rahlstedt sind heute rechnerisch zwölf Polizistinnen und Polizisten weniger tätig als noch vor fünf Jahren: Verfügte das PK 38 im Oktober 2005 noch über 188 Vollzeitpolizisten, sind es im vergangenen Oktober nur noch 176 Vollzeitpolizisten gewesen. Das zeigen Analysen von Senatsantworten auf SPD-Anfragen.

 

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche Schwerpunkte im Zusammenhang mit der sichtbaren Polizeipräsenz gibt es derzeit für den Bereich des PK 38?

 

2. Welche konkreten Aufgaben können durch den Wegfall der polizeilichen Präsenzstunden nicht mehr im bisherigen Umfang vom PK 38 wahrgenommen werden?

 

3. Durch welche Maßnahmen soll eine sichtbare Präsenz der Polizei in den Stadtteilen des PK 38 weiterhin sichergestellt werden?

 

4. Inwieweit wurden bzw. werden Präsenzstunden am PK 38 für auftragsgebundene Sonderaufgaben in diesem Jahr genutzt?

a. Welcher Art sind diese auftragsgebundenen Präsenzmaßnahmen?

b. In welchem Umfang jeweils?

c. Welche Aufgaben müssen hierfür eingeschränkt werden und in welchem Umfang?

 

5. Inwieweit wurde das PK 38 durch die Gestellung von Mitarbeitern für Alarmeinheiten im Jahr 2010 herangezogen?

a. Für jeweils welche polizeilichen Anlässe?

b. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten für die jeweiligen Anlässe gestellt werden?

c. Hat sich die Anzahl der Anlässe im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Jahren verändert? Wenn ja, in welcher Weise?

 

6. Gibt es für den Rückgang der Präsenzstunden am PK 38 besondere Erklärungen (besonderer Altersdurchschnitt, Krankenstände, etc.)?

 

7. Wie hat sich insbesondere die Auflösung der Dienstgruppen Präsenz jeweils am PK 38 ausgewirkt?

 

8. Am Polizeikommissariat 38 waren nach Senatsangaben zum 1.9.2009 (Drs. 19/4320) 19 Bürgernahe Beamtinnen und Beamte (Beamte im Besonderen Fußstreifendienst BFS) tätig.

 

a. Wie viele waren es am 01. 9. 2010 und wie viele Bünabes gibt es derzeit am PK 38?

b. Gibt es Entscheidungen oder Planungen, bei den Bünabes am PK zu Veränderungen zu kommen, etwa hinsichtlich ihrer Zahl, ihren räumlichen Zuständigkeitsbereichen oder ihren sachlichen Aufgabengebieten? Worum geht es dabei im Einzelnen?

 

9. Wie kommt es zu der Abnahme der Vollzeitäquivalente von 188 am 1.10.2005 auf nur noch 176 am 1.10.2010 am PK 38?

a. Welche Auswirkungen hat dieser Rückgang auf die verschiedenen Arbeitsbereiche am PK 38?

b. Ist eine Verbesserung dieser Situation geplant und wenn ja, wie soll diese aussehen?