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Sachstand beim Neubau einer Polizeischießanlage

Mittwoch, 01.12.2010

Mit seiner Vorlage Drs. 19/3651 hatte der Senat im Juli 2009 um die Zustimmung der Bürgerschaft zur Errichtung einer neuen, teils unterirdischen Schießanlage für die Polizei in Winterhude gebeten. Die Kosten wurden seinerzeit mit insgesamt 29,9 Millionen Euro angegeben, wovon zehn Millionen im Zuge der Konjunkturprogramme vom Bund getragen werden. Ursprünglich hatte der Senat Kosten in Höhe von 22 Mio. Euro genannt (Drs. 19/2549). Ich frage den Senat:

 

1. Mittlerweile wurde der Grundstein gelegt und die Fertigstellung des Gebäudes für das Frühjahr 2011 angekündigt.

1.1. Wie ist der Sachstand des Neubaus, laufen die Arbeiten planmäßig? Wann genau soll die Anlage nach jetzigem Stand in Betrieb genommen werden?

1.2. Haben sich die Vorstellungen über die technische Realisierbarkeit und die Kosten des Vorhabens bestätigt?

 

2. Zuletzt hieß es, die Gesamtkosten für das Vorhaben würden voraussichtlich 29,9 Mio. Euro betragen.

2.1. Mit welchen Gesamtkosten ist nach aktuellem Stand für das Projekt zu rechnen?

2.2. In der Mitteilung des Senats Drs. 19/3651 wurden für den Grunderwerb (durch die HGV von der Stadt) Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro angenommen. Ist es dabei geblieben? In welcher Höhe entstehen wem (HGV? FHH? IMPF? Polizei?) jeweils Kosten im Zusammenhang mit dem Grunderwerb und wann wurden die diesbezüglichen Verträge geschlossen?

2.3. Für „spezielle Schießtechnik und Sicherheitstechnik“ hat der Senat in Drs. 19/3651 Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro genannt. Welche Veränderungen sind insofern absehbar, warum und seit wann?

2.4. Im Oktober 2009 hat die Innenbehörde auf Nachfrage gegenüber dem Haushaltsausschuss zu Protokoll erklärt, wie sich die sog. Kosten für Gebäude / Gebäudetechnik in Höhe von 26,4 Mio. Euro im Einzelnen zusammensetzen (Drs. 19/4149 Seite 6). Sind die seinerzeit genannten Zahlen nach wie vor aktuell? Welche Veränderungen haben sich ergeben, aus welchen Gründen und seit wann genau sind sie auf Senatsseite bekannt?

 

3. In der Kostenschätzung, welche der Bürgerschaft in Drs. 19/3651 übermittelt wurde, waren Kosten im Zusammenhang mit den bisherigen Standorten noch nicht berücksichtigt. Laut Senat sollte für eine Nachnutzung eines Geländes ein Gutachten zur Bodenbelastung eingeholt werden; neben einer eventuellen Sanierung würden noch Kosten für die Räumung anfallen.

3.1. Welche der bisher für Schießeinrichtungen genutzten Gelände waren zu begutachten und wie ist jeweils der Sachstand? Wann werden ggf. weitere Gutachten vorliegen?

3.2. Zu welchen Ergebnissen kommen die bisher eingeholten Gutachten mit Blick auf die Möglichkeiten einer Nachnutzung welcher Standorte? Inwieweit ist eine Sanierung nötig?

3.3. Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Begutachtung?

3.4. Welche Kosten entstehen nach aktuellem Stand im Einzelnen im Zuge der Räumung und ggf. einer Sanierung der einzelnen bisher genutzten Standorte?

 

4. Die jährlich für die neue Schießanlage anfallen Kosten werden die bisherigen Miet- und Unterhaltungskosten deutlich übersteigen.

4.1. Für die neue Schießanlage sollte ein jährlicher Mietzins in Höhe von 1,517 Mio. Euro an die HGV (IMPF) geleistet werden, das sind 1,339 Mio. Euro mehr als die Miete für die bisherigen Standorte. Bleibt es bei diesem Betrag und wie sieht insoweit die Ausgabenplanung für die einzelnen Jahre 2011 bis 2014 und darüber hinaus aus?

4.2. Die Kosten für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der neuen Schießanlage sollten nach den Darstellungen des Senats rund 570.000 Euro jährlich betragen. Bleibt es bei diesem Betrag? Welche Veränderungen haben sich ergeben, aus welchen Gründen und seit wann genau sind sie auf Senatsseite bekannt?