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Sachstand beim Neubau einer Polizeischießanlage (Nachfrage)

Donnerstag, 09.12.2010

Im Oktober 2009 hat die Bürgerschaft der Errichtung einer neuen, teils unterirdischen Schießanlage für die Polizei in Winterhude zugestimmt. Die Kosten wurden seinerzeit auf Basis einer Schätzung der IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH mit insgesamt 29,9 Millionen Euro angegeben. Auf meine Anfrage Drs. 19/8068, mit welchen Kosten nach aktuellem Stand für das Projekt zu rechnen ist, hat der Senat lediglich mitgeteilt, ihm lägen keine Informationen über Kostensteigerungen vor.

Ich frage den Senat:

1. In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft Drs. 19/3651 hatte der Senat ausgeführt, der von ihm als Gesamtkosten genannte Betrag in Höhe von 29,9 Mio. Euro beruhe auf einer Kostenschätzung, welche die IMPF vorgelegt habe.

Liegen auf Senatsseite mittlerweile detaillierte, validere oder aktuellere Angaben vor als die seinerzeit angesprochene Kostenschätzung der IMPF mit Stand Juni 2009?

2. In Drs. 19/3651 hatte der Senat ferner geschildert, die „endgültigen Kosten“ würden „erst auf Grundlage der Baugenehmigung und der Ausschreibungsergebnisse feststehen“.

2.1. Gibt es eine Baugenehmigung für den Bau der Schießanlage? Seit wann?

2.2. Inwieweit gibt es Ausschreibungsergebnisse? Hinsichtlich welcher ausgeschriebenen Leistungen liegen die Ergebnisse vor und seit wann? Welche Leistungen wurden wann ausgeschrieben, ohne dass bisher Ergebnisse vorliegen? Welche Leistungen wurden noch nicht ausgeschrieben, weshalb nicht und für wann ist die Ausschreibung geplant?

2.3. Welche Angaben können derzeit auf Grundlage der Baugenehmigung und der bisher vorliegenden Ausschreibungsergebnisse zu den absehbaren Kosten gemacht werden?

3. Der Senat hat meine Frage, ob sich die Vorstellungen über die technische Realisierbarkeit und die Kosten des Vorhabens bestätigt haben, bejaht.

3.1. Erkundigt sich die Senatsseite regelmäßig bei der IMPF, der HGV, der Polizei oder anderen über die Kostenentwicklung des Neubaus der Schießanlage? In welchen zeitlichen Abständen erreichen die Innenbehörde oder sonst jemand auf Senatsseite Informationen dazu?

3.2. Wann genau hat sich die Senatsseite das letzte und das vorletzte Mal bei IMPF, HGV oder anderen am Bau der Schießanlage Beteiligten erkundigt, wie sich die Kostenentwicklung darstellt? Wer hat bei wem nachgefragt und welche Erkenntnisse hat die Senatsseite dabei erlangt?

3.3. Wurde meine Anfrage Drs. 19/8068 zum Anlass genommen, bei der Polizei, der IMPF, der HGV oder anderen am Bau Beteiligten Informationen zum Sachstand und zur Kostenentwicklung einzuholen? Wenn ja, wer wurde um Auskünfte gebeten und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?

4. Auf meine Fragen, mit welchen Gesamtkosten und mit welchen Kosten für einzelne Positionen nach aktuellem Stand für das Projekt zu rechnen ist, hat der Senat mich wissen lassen, ihm würden „keine Informationen über Kostensteigerungen seitens der IMPF noch der HGV vorliegen“, der Senat ginge „somit weiterhin davon aus, dass der geplante Kostenrahmen in Höhe von 29,9 Mio. Euro eingehalten“ werde.

4.1. Welche Erkenntnisse gibt es in der Innenbehörde oder sonst auf Senatsseite über die Kostenentwicklung im Zusammenhang mit dem Neubau der Polizeischießanlage?

4.2. Liegen dem Senat Informationen seitens der IMPF oder der HGV vor, welche die Erwartung untermauern, dass der geplante Kostenrahmen eingehalten wird? Welche?

4.3. Gibt es eigene Erkenntnisse oder Berechnungen auf Senatsseite zur Entwicklung der Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt und was besagen diese zu etwaigen Steigerungen oder Reduzierungen der Kosten für das gesamte Projekt oder für einzelne Kostenpositionen?

4.4. Gibt es auf Senatsseite Informationen von anderen als der IMPF oder der HGV zur Entwicklung der Kosten? Von wem stammen diese, was besagen sie und wen haben sie wann erreicht?

5. Mit welchen Gesamtkosten ist nach aktuellem Stand für das Projekt zu rechnen?

5.1. Für „spezielle Schießtechnik und Sicherheitstechnik“ hatte der Senat in Drs. 19/3651 Kosten in Höhe von 1,7 Mio. Euro genannt. Welche Veränderungen sind insofern absehbar, warum und seit wann?

5.2. Sind die Angaben zur Zusammensetzung der sog. Kosten für Gebäude / Gebäudetechnik in Höhe von 26,4 Mio. Euro aus der Protokollerklärung in Drs. 19/4149 Seite nach wie vor aktuell? Welche Veränderungen haben sich ergeben, aus welchen Gründen und seit wann genau sind sie auf Senatsseite bekannt?

5.3. Die Bürgerschaft hat dem Antrag des Senats zur Errichtung der Polizeischießanlage am 8. Oktober 2009 zugestimmt. Was hat dazu geführt, dass der Vertrag über den Grunderwerb erst am 30. März 2010 geschlossen wurde?

6. Auf meine Fragen in Drs. 19/8068 zur Nachnutzung bisher genutzter Gelände und in diesem Zusammenhang notwendige Gutachten und Sanierungen hat der Senat lediglich ausgeführt, es sei „eine eventuelle Begutachtung des Schießstandes Nansenstraße / Schulgartenweg im Zusammenhang mit einer Nachnutzung für den Wohnungsbau angedacht“.

6.1. Warum wurde bisher keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Gelände in Bahrenfeld begutachtet werden soll? Wem obliegt diese Entscheidung?

6.2. Zu welchem Zeitpunkt sind Entscheidungen über eine Begutachtung und etwaige Nachnutzungen a) möglich und b) vorgesehen?

7. Laut Senatsauskunft wird die neue Schießanlage voraussichtlich im Frühjahr 2011 fertig gestellt. Welches Datum bzw. welcher Monat wird nach derzeitigem Stand angestrebt und warum hat der Senat diesen Zeitpunkt auf meine Anfrage Drs. 19/8068, „wann genau“ die Inbetriebnahme vorgesehen ist, nicht genannt?