Zum Hauptinhalt springen

Sachstand beim Projekt PriJus

Montag, 20.07.2009

In Drs. 19/2866 hat der Senat mitgeteilt, dass die „ersten Erfahrungen mit der Umsetzung des PriJuS-Konzeptes … nach Einschätzung aller Beteiligten positiv“ seien: „Um die Umsetzung des Projektes in der Praxis zu optimieren, wird mit Wirkung zum 1. Mai 2009 eine auf drei Monate begrenzte Überprüfung beginnen, ob die Kriterien für eine Verfahrenseignung sachgerecht formuliert sind. In Abstimmung mit allen an dem Projekt PriJuS teilnehmenden Gerichten und Behörden hat die Justizbehörde daher eine Modifikation der Verfahrensempfehlung vorgenommen, wonach die Polizei innerhalb dieses begrenzten Zeitraums alle Fälle, an denen 14- oder 15-jährige Täter mit mehrfacher Auffälligkeit und Negativprognose und Wohnsitz im Gerichtsbezirk Barmbek oder Wandsbek beteiligt sind, der Staatsanwaltschaft mitteilt. Die weiteren Auswahlfilter (betreffend Beweislage, Mitbeschuldigte, Diversionsgründe) sollen erst von der Staatsanwaltschaft zur Anwendung gebracht werden.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie stellt sich die Fallzahl im Rahmen des PriJus-Projekts nach dem ersten Halbjahr 2009 dar (bitte monatsweise darstellen)?

2. Wie bewertet der Senat bzw. die zuständige Behörde die Entwicklung? Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

3. Wie ist der Sachstand bei der o.g. Überprüfung? Wie ist insoweit die weitere Zeitschiene?