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Sachstand CarSharing in Hamburg

Dienstag, 10.04.2012

Autoverleihsysteme wie Flinkster der Deutschen Bahn, car2go von Daimler oder Drive Now von BMW erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und in immer mehr Städten werden Carsharing-Lösungen mit Kurzfrist-Mietmöglichkeit eingeführt.

Neben der Möglichkeit Autos spontan und für kurze Strecken zu mieten, ist es für Kunden bei der Nutzung der Angebote besonders attraktiv, das Auto kostenfrei nicht nur an ausgewiesenen Plätzen, sondern überall im öffentlichen Raum und auf Bezahlparkplätzen abstellen zu können.

Um dem Kunden die flexible Parkmöglichkeit zu gewährleisten, wurden laut einem Bericht in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 18. März 2012 zwischen Daimler und den Städten Generalverträge über die Nutzung und Abrechnung der kostenpflichtigen Parkplätze abgeschlossen.

Im Magazin Brand Eins vom Februar 2011 geht die Stadt konkret auf die Ausgestaltung der Abrechnung mit car2go ein. Per GPS würden die Daten über die Parkdauer an die Stadt übermittelt werden, um so die Höhe der Zahlungen an die Stadt zu ermitteln.

Vor dem Hintergrund, dass vor allem im Innenstadtbereich der Parkraum immer knapper wird, stellt sich die Frage, inwiefern diese Modell weiter ausgebaut werden sollte.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Mit welchen Carsharing-Unternehmen hat die Stadt Rahmenverträge über die Nutzung von öffentlichem Parkraum?

2. Werden die Parkgebühren pauschal abgerechnet oder ab einer bestimmten Größe minutengenau?

3. Erhalten die CarSharing-Unternehmen Zuschüsse der Stadt, also einen Rabatt auf die Nutzung des Parkraums?

4. Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt aus den Verträgen mit den Carsharing-Unternehmen? (aufgeschlüsselt nach Unternehmen)