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SAE-Projekte und „Neue Hilfen“ hier: Planungen des Senates und Beteiligung der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse

Montag, 18.10.2010

In der Sitzung des Kinder-, Familien- und Jugendausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Senat dargelegt, dass eine grobe Schätzung ergeben habe, wenn das ganze Geld, dass derzeit für SAE umgelegt würde auf das, was ansonsten eine förmliche Hilfe gewesen wäre, leisteten SAE-Projekte im Verhältnis von 1:2 viel mehr. Wenn das Jugendamt Anliegen nicht in förmliche Hilfen, sondern in SAE-Projekte steuere, dann habe dies fachlich einen besseren Effekt und die gleiche Zahl von Fällen würde in dem einen wie in dem anderen System weniger kosten. Genaue Eckdaten und Zahlen zu diesem Umstand kann der Senat allerdings nicht liefern.

 

Nach Planungen des Senats sollen nun allerdings die sogenannten „SAE-Projekte“ nicht etwa ausgeweitet werden, um den vorbezeichneten Effekt zu erzielen.

Vielmehr sollen sie vollständig aufgegeben werden.

 

Der Senat plant stattdessen ein neues Projekt mit dem Namen „Frühe Hilfen“.

Dessen erklärtes Programmziel ist unter anderem: Senkung der Kosten der Hilfen zur Erziehung (HzE).

 

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Aus welchen Gründen möchte der Senat das „SAE-Programm“ in „Neue Hilfen“ umbenennen?

 

 

2. Welche Abgrenzung gibt es zu den „Frühen Hilfen“ und wie sollen insbesondere potentielle NutzerInnen diese auseinanderhalten?

 

 

3. Wie ist die Idee der „Neuen Hilfen“ entwickelt worden, insbesondere: wie waren hierbei die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse beteiligt (bitte im Einzelnen darlegen)?

 

 

4. Auf der Präsentation der Behörde für den LJHA am 06.09.2010 („Neue Hilfen, Vorstellung des Programms“) heißt es auf der zweiten Folie, dargestellt durch einen Pfeil, dass der „SAE-Ausbau 2009“ in die „Neuen Hilfen 2011“ übergeht.

In der Präsentation für den Familien-, Kinder-, Jugendausschuss am 01.09.201 („Sozialräumliche Alternativen zu HzE“), heißt es auf der zweiten Folie im ansonsten komplett identischen Schaubild, dass der „SAE-Ausbau 2009“ in eine „Integration in bezirkliche Infrastruktur 2011“ übergeht. Wie stehen diese unterschiedlichen Begrifflichkeiten bzw. Konzepte im Verhältnis zueinander?

 

 

5. Prüfpunkte, die sich aus Sicht des Senates aus der Auswertung des SAE-Programms ergeben, und offenbar Grundlage für die Entwicklung der „Neuen Hilfen“ waren, sind:

-Die Erhöhung verbindlicher Alternativen

-Die Gewährleistung der verbindlichen fallbezogenen Kooperation zwischen dem ASD und den Trägern der SAE-Projekte

-Die Einführung sozialräumlicher Strukturen.

 

3.1. Bei welchen SAE-Projekten sieht der Senat Spielraum für die Erhöhung verbindlicher Alternativen?

 

3.2. Bei welchen SAE-Projekten ist aus Sicht des Senats die fallbezogene Kooperation zwischen dem ASD und den Trägern der SAE-Projekten nicht ausreichend gewährleistet?

 

3.3. Bei welchen SAE-Projekten sind nach den Erkenntnissen des Senats nicht ausreichend sozialräumliche Strukturen eingeführt?

Bitte jeweils im Einzelnen angeben.

 

 

6. Für die „Neuen Hilfen“ nimmt der Senat folgendes Programm in den Blick:

 

-Einheitliche Programmvorgaben

-Planung auf der Basis jeweils spezifischer Ausgangslagen

-D.h. stadtteil- bzw. abteilungsspezifische Planung

-In Gebieten mit hohem Fallaufkommen an HzE

-Vereinbarungen in Kontrakten mit den Bezirksämtern

 

4.1. Durch welche insbesondere organisatorischen Maßnahmen sollen einheitliche Programmvorgaben umgesetzt werden? Welche?

 

4.2. Für welche laufenden SAE-Projekte findet derzeit aus Sicht des Senats keine Planung auf Basis der jeweils spezifischen Ausgangslagen statt?

Wie soll dies künftig für die Neuen Hilfen bewerkstelligt werden?

 

4.3. Für welche laufenden SAE-Projekte bzw. in welchen Stadtteilen und / oder bezirklichen Jugendhilfeabteilungen findet nach den Erkenntnissen des Senats derzeit keine stadtteil- bzw. abteilungsspezifische Planung statt?

Wie soll künftig dies sichergestellt werden?

 

4.4. Aus welchen fachlichen Erwägungen sollen „Neue Hilfen“ in Gebieten mit hohem Fallaufkommen an HzE installiert werden? Sofern dies bisher hinsichtlich der SAE-Projekte nicht stattgefunden hat, weshalb nicht? Wer entscheidet künftig über die räumliche Installierung der „Neuen Hilfen“?

 

4.5. Aufgrund welcher Bestimmungen bzw. Weisungen sind die Bezirksämter künftig gehalten, Kontrakte abzuschließen? Welchen verbindlichen Inhalt sollen diese haben, ab wann sollen die Vereinbarungen erfolgen?

 

 

7. Wie stellt sich die Rangfolge der Stadtteile nach allen Hilfen (absolut und prozentual) dar?

Wie stellt sich in diesen Stadtteilen jeweils die Hilfeempfängerzahl (absolut und prozentual) nach dem SGB II dar und welchen KESS-Faktor gibt es dort jeweils? (Bitte Tabelle, sortiert nach absteigenden HzE-Fallzahlen, in der Anlage.)

 

 

8. Planungsgrundlage für die „Neuen Hilfen“ sollen die sozialräumlich aufbereiteten Daten der BSG sein.

 

Dabei soll es vor allem um die räumliche Konzentration von Hilfen, die Altersverteilung und Problemhintergründe der Hilfen und die vorhandene Infrastruktur der auszuwählenden Gebiete gehen.

 

Welche dieser Daten werden von der BSG, welche von den Bezirksämtern generiert und aufbereitet?

Welche Rolle spielen nach den Vorstellungen der BSG dabei die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse?

 

 

9. Gemäß §§ 70, 71 SGB VIII i.V.m. § 2 AG SGB VIII befassen sich die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere auch der Jugendhilfeplanung. Sie haben Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe (im Rahmen der bereitgestellten Mittel).

§ 8 Abs. 1 AG SGB VIII legt unmissverständlich fest: Die Jugendhilfeausschüsse beschließen über die Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der dem Bezirksamt für die Aufgaben der Jugendhilfe zugewiesenen Mittel und der von der Bezirksversammlung gefassten Beschlüsse.

 

Die in den Bezirken zur Verfügung stehenden Mittel für SAE-Projekte setzen sich zusammen zum einen aus dem HaushaltsTitel 4450.684.82 (Rahmenzuweisung, 4.195 Mio. €), zum anderen daraus, dass die Rahmenzuweisungen zum Teil untereinander deckungsfähig sind, hinzu kamen 2 Mio. € Ausbaumittel (2009) und kommen nun erneute Ausbaumittel im Rahmen der „Neuen Hilfen“.

 

9.1. Verschiedene Jugendhilfe-Ausschüsse sind bei den Planungen hinsichtlich der „Neuen Hilfen“ bzw. der Neuvergabe von SAE-Projekten offenbar überhaupt nicht eingebunden. Aus welchem Grunde ist dies so?

 

(Bitte für alle Bezirke darstellen, in welcher Form und wann die JHAe beteiligt wurden, insbesondere bei der Projekt-Auswahl; sofern dies nicht geschehen ist, warum nicht.)

 

9.2. Welche weiteren Haushaltsmittel sind ab wann für die Neuen Hilfen vorgesehen? Werden diese ebenfalls als Rahmenzuweisung zur Verfügung gestellt werden?

 

 

10. In der Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 01.09.2010 ist seitens des Senates, von der GAL-Fraktion auf die Neuen Hilfen angesprochen, ausgeführt worden: „Betrachte man, für was fachleistungsstunden-finanzierte Sozialpädagogische Familienhilfen bewilligt worden seien, habe man den Eindruck die Hälfte sei entbehrlich“ (vgl. Drs. 19/7569).

 

Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die entbehrliche, teure Hälfte der SpFh künftig entfallen zu lassen? Was ist hierzu konkret mit den Bezirken vereinbart worden?

In welchem Umfang werden hierzu tatsächlich Mittel in SAE-Projekte bzw. Neue Hilfen umgesteuert und wie wird kontrolliert, dass diese tatsächlich zu weniger SpFh-Bewilligungen führen?

 

 

11. Nach den Planungen der Behörde sollen ab Oktober 2010 Termine zur Kontraktverhandlung mit den sieben Bezirksämtern stattfinden. Wer soll hier mit wem verhandeln? Wann finden welche Verhandlungen statt?

 

 

12. Am 03.11.2010 soll die 2. ASD Konferenz stattfinden. Wer wird dies veranstalten, wer wird eingeladen?

 

 

13. Start der Neuen Hilfen soll ab 01.01.2011 erfolgen. Wer wird wann über wessen „Start“ entscheiden?