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Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Dienstag, 06.07.2010

Mit ihrem Entwurf einer Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr beabsichtigt die Europäische Union durch die kurzfristige Schaffung von grenzübergreifenden Güterverkehrskorridoren den Wettbewerb im Güterverkehr zu verbessern und den Güterverkehr zu stärken. In seiner Sitzung am 15. Juni 2010 hat das Europäische Parlament den Verordnungsentwurf in zweiter Lesung mit Änderungen gebilligt (2008/0247(COD)).

 

Die Verordnung, deren Entwurf bei der Bundesregierung, beim Bundestag und beim Bundesrat auf Widerstand gestoßen ist, würde Deutschland verpflichten, innerhalb von drei bis fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten bestimmte internationale Güterverkehrskorridore einzurichten. In diesen Korridoren soll der Güterverkehr Vorrang erhalten. Hamburg ist wenigstens durch den einzurichtenden Korridor Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo (Güterverkehrskorridor 3) betroffen. Nach Ansicht der DB AG droht die Verordnung die Qualität des deutschen Personenverkehrs zu gefährden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie beurteilen der Senat bzw. die zuständige Behörde den Verordnungsentwurf, insbesondere in der vom Europäischen Parlament am 15. Juni 2010 gebilligten Fassung?

2. Welche Vorteile sehen der Senat bzw. die zuständige Behörde durch die Schaffung des europäischen Gütervorrangnetzes für den Transportfluss, die Optimierung vorhandener Kapazitäten und die Entmischung von Schienenverkehren?

3. Welche Eisenbahnstrecken in der Metropolregion Hamburg sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde bzw. der DB Netz AG von dem einzurichtenden Korridor Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo und ggf. welchen weiteren einzurichtenden Korridoren betroffen?

4. Wie beurteilen die zuständige Behörde bzw. die DB Netz AG die Netzkapazitäten in der Metropolregion Hamburg in Hinblick auf die zu bewältigende Kombination von Gütervorrang und dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Personenbeförderung zu gewährleisten?

5. Mit welchen Folgen für den Personennahverkehr in der Metropolregion Hamburg rechnen die zuständige Behörde bzw. die DB Netz AG infolge des Vorrangs für den Güterverkehr?

6. Wie können nach Vorstellung der zuständigen Behörde bzw. der DB Netz AG mögliche Nachteile für den Personenverkehr infolge des Vorrangs für den Güterverkehr vermieden werden?

7. Welche Maßnahmen mit welchem Investitionsbedarf sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde bzw. der DB Netz AG vor dem Hintergrund der Einführung des europäischen Gütervorrangnetzes mit welchem Zeitrahmen geplant?