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Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG)

Dienstag, 03.09.2013

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 einstimmig das Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz beschlossen (BT-Prot. 17/240, S. 30358). Das Gesetz wurde am 12. August 2013 verkündet (BGBl. I S. 3115) und ist am Tag danach in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, vor allem zusätzliche Kapazitäten für den wachsenden Güterfernverkehr auf der Schiene zu schaffen. In diesem Jahr stellt der Bund dafür zunächst 25 Mio. Euro bereit.

 

Allein die Hamburger Hafenbahn ist mit ihren über 300 km Gleisen Start- und Zielpunkt für knapp 12 Prozent der gesamten Tonnage, die im Schienengüterverkehr in Deutschland bewegt wird. Dies macht die herausragende Bedeutung dieser nicht bundeseigenen Eisenbahn deutlich.

 

Noch keine große Bedeutung für die Hinterlandanbindung des Hamburger Hafens haben die Strecken der nicht bundeseigenen Osthannoverschen Eisenbahn AG (OHE) zwischen Winsen/Luhe bzw. Lüneburg und Celle (157 km). In der Bedarfsplanüberprüfung 2010 wurden sie als zusätzliche Kapazität für den Güterverkehr – insbesondere für den Zeitraum bis zu einer Realisierung der Y-Trasse benannt (vgl. Drs. 20/7047). Durch das SGFFG könnten Ausbau und Ertüchtigung dieser Schienenwege gefördert und damit benötigte zusätzliche Kapazitäten für den Schienengüterverkehr in den und aus dem Hamburger Hafen geschaffen werden.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Welche Bedeutung hat das SGFFG für den Schienengüterfernverkehr in den und aus dem Hamburger Hafen?

2. Inwieweit kommt eine Förderung von Investitionsvorhaben im Bereich der Hamburger Hafenbahn nach dem SGFFG dem Grunde nach in Frage?

3. Ggf. für welche Projekte erwägt die HPA eine Förderung nach dem SGFFG zu beantragen?

4. Welche Projekte im Bereich der OHE, die für den Schienengüterfernverkehr in den und aus dem Hamburger Hafen von Interesse sind und für die eine Förderung nach dem SGFFG dem Grunde nach in Frage kommt, sind der zuständigen Behörde oder der HPA bekannt?