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Schlechte Teilnahmequoten bei Vorsorgeuntersuchungen von Kindern („U“) in sozial schwachen Stadtteilen - wie steht es um die Zahl der Kinderärztinnen und –ärzte in diesen Stadtteilen?

Montag, 09.11.2009

Die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder hat nicht hinnehmbare Unterschiede bei den Teilnahmequoten aufgezeigt (vgl. Drs. 19/2412).

 

Dieses gilt sowohl für die deutlich geringeren Quoten bei Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit als auch für die verschiedenen Stadtteile. Nahmen bei den Kindern deutscher Staatsangehörigkeit in 2008 95,1 % an der U5 teil, so waren es bei den Kindern nicht-deutscher Staatsangehörigkeit 77,6 %. Hieran würde auch der geplante Modellversuch der Sozialbehörde (BSG) nichts ändern, der sich unverständlicherweise auf U6 und U7 beschränken soll. Anders als Hamburg haben mittlerweile fast alle Bundesländer gesetzliche Regelungen, die die Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen insgesamt stärken.

 

Zu Quoten von deutschen Kindern mit Migrationshintergrund ist der Senat nicht auskunftsfähig.

 

Bei den Stadtteilen zeigen sich für 2008 – bzgl. aller U-Untersuchungen größte Gegensätze: Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf oder Wellingsbüttel mit über 90 % Teilnahmequote gegenüber St. Pauli mit 57,4 %, Altona Altstadt mit 61,4 % oder Veddel mit 60,8 % Teilnahmequote.

 

In 19 Stadtteilen nimmt etwa jedes vierte Kind nicht an den Untersuchungen teil; in weiteren (zusätzlich)14 Stadteilen ist es sogar rund jedes dritte Kind (siehe Punkt 4. und Anlage 1 der Drs 19/2412.). In neun dieser Stadtteile ist die Quote sogar weiter zurückgegangen, darunter z.B. St. Georg, St. Pauli und Billstedt.

 

Zudem stellt sich die Frage, wie viele Kinderärztinnen und –ärzte in den Hamburger Stadtteilen für die Vorsorgeuntersuchungen bereitstehen und inwieweit diese Versorgung bzw. Verteilung – neben anderen Faktoren, insbesondere dem Fehlen einer landesgesetzlichen Regelung – zur beschriebenen Ungleichheit bei den Teilnahmequoten führt.

 

Wir fragen den Senat:

 

 

1. Wie viele Kinderarztpraxen sowie wie viele Kinderärztinnen und –ärzte gibt es in den Hamburger Stadtteilen? (bitte hierzu die Anlage 1 der Drs. 19/2412 entsprechend ergänzen – sofern vorliegend bitte auch um die Teilnahmequoten - Anteile in % - für 2007/2008)

 

2. Wie viele Kinder gibt es in den Hamburger Stadtteilen jeweils sowie in Hamburg insgesamt und wie viele Kinder kommen jeweils a.) auf eine Kinderarztpraxis und b.) auf eine Kinderärztin bzw. einen Kinderarzt in den Stadtteilen sowie in Hamburg insgesamt?

 

3. Wie ist die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen – sofern möglich um die Zahlen 2007/2008 ergänzt – nach Kindern deutscher sowie nicht-deutscher Staatsangehörigkeit (jeweils) bezogen auf die jeweiligen Stadtteile?

 

4. Ist der Senat mittlerweile auskunftsfähig zu Teilnahmenquoten deutscher Kinder mit Migrationshintergrund? Wenn ja, welche Zahlen liegen hier im Sinne der Frage 3. vor? Wenn nein, was unternimmt der Senat, um hierzu Auskunftsfähigkeit zu erlangen?