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Schließung der Arbeitsgruppe Scientology?

Dienstag, 17.08.2010

Noch Anfang des Jahres 2009 hatte der Senat auf Nachfrage betont, es sei „beabsichtigt, die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Scientology mit dem gleichen Engagement und im gleichen Umfang wie in der Vergangenheit fortzuführen“ (Drs. 19/2208).

Ende 2009 hat der Senat dagegen entschieden, „die inhaltliche Arbeit der Arbeitsgruppe Scientology“ zwar „fortzusetzen“, den Personalbestand der Arbeitsgruppe jedoch „abzusenken“. Durch eine „Neuorganisation“ der Dienstelle sollten ab dem Haushaltsjahr 2011 jährlich Einsparungen in Höhe von 140.000 Euro erzielt werden (Drs. 19/4733, 19/4777). Seinerzeit verfügte die Dienststelle über 4,5 Stellen der Vergütungsgruppen E6 bis E15, das entspricht Personalausgaben in der Größenordnung von jährlich 275.000 Euro.

Noch am 6. August 2010 hat der Senat meine Nachfrage in Drs. 19/6888, welche Änderungen in Arbeit und Ausstattung der Dienststelle absehbar sind, unbeantwortet gelassen und ausgeführt,

• an der Einschätzung der Gefährlichkeit der Scientology-Organisation habe sich nichts geändert,

• Planungen für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen der Arbeitsgruppe in den kommenden Jahren seien noch nicht abgeschlossen und

• im Senat gebe es zu dem Beschluss, den personellen Aufwand der Arbeitsgruppe Scientology um 140.000 Euro zu reduzieren, keine Neuigkeiten.

Nun heißt es aus der Innenbehörde, die Arbeitsgruppe Scientology werde zum 31. August 2010 geschlossen. Ich frage den Senat:

 

1. Welche Entscheidungen, Planungen und Überlegungen gibt es mit Blick auf die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Scientology?

a) Welche Entscheidungen wurden im Zusammenhang mit der Vorgabe, die Aufwendungen für die Arbeitsgruppe Scientology zu senken, jeweils wann genau getroffen? Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen jeweils wann umgesetzt?

b) Welche Veränderungen werden im Einzelnen ab dem 1. September 2010 eintreten? Wird es insbesondere wie bisher noch eine Unterstützung Ratsuchender geben und durch wen?

c) Trifft es zu, dass die Dienststelle in der Innenbehörde auf eine Person reduziert werden und damit de facto aufgelöst werden soll?

d) Wie ist dieses Vorgehen zu erklären vor dem Hintergrund, dass der Senat zunächst einen Erhalt der Arbeitsgruppe in vollem Umfang zugesagt (Drs. 19/2208) und dann eine Absenkung des Personalbestands ab 2011 um etwa die Hälfte beschlossen hat (Drs. 19/4733)?

e) Bisher sind der Arbeitsgruppe Scientology 4,5 Stellen zugewiesen. Wie viele Stellen welcher Wertigkeit sollen es künftig sein und welche zeitlichen Planungen gibt es dazu?

 

2. Trifft es zu, dass die bisherigen Räume der Arbeitsgruppe Scientology aufgegeben werden? Wie ist der Sachstand mit Blick auf die Unterbringung ihrer Mitarbeiter?

a) Wer hat die Kündigung der Büros ausgesprochen und wann genau? Zu welchem Zeitpunkt werden die Räumlichkeiten aufgegeben?

b) Wer hat die Kündigung veranlasst, wann und aus welchen Gründen? Wann und inwiefern ist die Arbeitsgruppe Scientology bzw. ihre Leitung in diesen Vorgang eingebunden worden?

c) In welchen Räumen soll die Arbeitsgruppe Scientology (bzw. ihre Nachfolger) künftig tätig sein?

 

3. Zuletzt war laut Senat vorgesehen, die Arbeit der AG Scientology fortzusetzen, aber „in der Weise neu zu konzipieren“, dass ab dem Jahr 2011 „eine Reduzierung des Aufwands in Höhe von 140.000 Euro erreicht wird“.

a) Auf welchen Erwägungen beruhte die Entscheidung, den Aufwand um 140.000 Euro zu reduzieren, wie kam diese Höhe der Einsparvorgabe zustande?

b) Bleibt es bei der Vorgabe, den Aufwand um 140.000 Euro zu reduzieren?

c) In welchem Umfang soll der „Aufwand“ nach aktuellem Stand reduziert werden und ab wann?

 

4. Wer soll künftig die bisher der Arbeitsgruppe Scientology obliegenden Aufgaben wahrnehmen?

a) Anfang 2009 hat der Senat betont, die Arbeitsgruppe Scientology in der BfI leiste eine „wichtige und erfolgreiche Arbeit bei der Aufklärung über das gefährliche Wirken der Scientology-Organisation“. Wer wird diese Aufgabe künftig in welchen Umfang wahrnehmen?

b) Die Arbeitsgruppe Scientology ist seit 2001 oberste Landesjugendbehörde für den Bereich des Jugendschutzes bezüglich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften und Psychogruppen. Wer wird diese Aufgaben künftig in welchem Umfang wahrnehmen?

c) Die Arbeitsgruppe Scientology hat Unternehmen, Familien und Institutionen im Zusammenhang mit der Scientology-Organisation beraten und unterstützt. Wer wird diese Aufgaben künftig in welchem Umfang wahrnehmen? Ab wann können sich Ratsuchende an wen wenden?

d) Die Arbeitsgruppe Scientology hat Aussteiger aus der Scientology-Organisation betreut. Wer wird diese Aufgaben künftig in welchem Umfang wahrnehmen? Ab wann können sich Ratsuchende an wen wenden?

e) Wer wird das Archiv der Arbeitsgruppe Scientology übernehmen und verwalten?

 

5. In Drs. 19/2208 hat der Senat erläutert, die Dienststelle verfüge über kein einheitliches Budget, so dass die Sach- und Personalkosten der Arbeitsgruppe nicht gesondert ausgewiesen werden.

a) Welche Angaben sind dennoch dazu möglich, in welcher Höhe bzw. Größenordnung bisher jährlich Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der AGS entstanden sind? (bitte aufschlüsseln nach Personalkosten, Miete, Bürokosten und Öffentlichkeitsarbeit)

b) Auf welchen Zahlen basierte die Entscheidung, den Aufwand um 140.000 Euro zu reduzieren?

c) Welche Aufwendungen soll es nach derzeitigem Stand in Zukunft geben?

d) Welche Veranstaltungen, Broschüren und vergleichbaren Maßnahmen sind bisher für die kommenden Monate und Jahre geplant? Welche Vorhaben sind soweit vorbereitet, dass unabhängig von ihrer Durchführung Kosten entstehen und in welcher Höhe? Welche Maßnahmen werden erfolgen, auf welche wird verzichtet?

 

6. Die Einrichtung der seit Anfang 1993 voll arbeitsfähigen Arbeitsgruppe Scientology in der Innenbehörde basiert auf einem Beschluss des Senats, der wiederum auf ein Ersuchen der Bürgerschaft zurückgeht (Drs. 14/2024). Erst vor wenigen Jahren haben die Fraktionen im Innenausschuss (Drs. 18/5821) ihre Unterstützung für die Arbeit der Dienststelle bekräftigt.

a) Handelt es sich bei der Vorgabe, jährliche Minderausgaben in Höhe von 140.000 Euro bei der Arbeitsgruppe Scientology zu erzielen, um einen ausdrücklichen Beschluss des Senats oder um eine Konkretisierung einer allgemeinen Einsparvorgabe des Senats durch die Innenbehörde?

b) Wer hat wann genau entschieden, auf die Arbeitsgruppe Scientology in ihrer bisherigen Form zu verzichten? Hat der Senat beschlossen, die Organisationseinheit aufzulösen, oder geht die Aufgabe der Dienststelle auf eine Entscheidung der Leitung der Behörde für Inneres zurück?

c) Bedarf es für die anstehende Veränderung der Dienststelle einer Entscheidung des Senats?

d) Ist beabsichtigt, die Bürgerschaft an den Veränderungen zu beteiligen? Hält der Senat es für angemessen, von dem einstimmigen Votum der Bürgerschaft zur Einrichtung der Dienststelle abzugehen, ohne das Parlament erneut zu beteiligen?

 

7. Im April 2010 hat der Innensenator in einer Pressemitteilung ausgeführt, Hamburg setze sich nach wie vor auf Bundesebene für ein Verbot der Scientology-Organisation und die Einleitung eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens ein. Hat sich an dieser Haltung etwas geändert?